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Studierende, hauptamtlich Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende haben alle zwei Jahre die Möglichkeit zur Stimmabgabe an ihrer Abteilung beziehungsweise ihrem Studienort der HSPV NRW oder ihrem Dienstsitz in der Zentralverwaltung der HSPV NRW in Gelsenkirchen.
Darüber hinaus ist Ihr Engagement als Gremienmitglied gefragt. Sie haben die Möglichkeit sich für folgende Gremien aufstellen und wählen zu lassen:
Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.
Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an den zentralen Wahlvorstand unter gremienwahl(at)hspv.nrw.de, der die Gremienwahlen koordiniert, oder an das Dezernat 12.2 in der Zentralverwaltung wenden.
Kategorien: GremienwahlThema GremienwahlVon: Gremienwesen
Ob Sie wahlberechtigt sind erfahren Sie, indem Sie in das am Wahlort ausgelegte Wählerverzeichnis schauen. Das Wählerverzeichnis wird spätestens ab dem 20. August 2021 öffentlich zugänglich bei dem jeweiligen Ortswahlvorstand ausgelegt. Änderungen im Wählerverzeichnis werden vom Ortswahlvorstand fortlaufend eingepflegt.
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Den Kandidatinnen und Kandidaten ist es selbst überlassen, Werbung im eigenen Namen zu machen. Gerne können hierfür Aushänge an den Studienorten und in der Zentralverwaltung genutzt werden. Zudem können zum Beispiel informative E-Mails erstellt und versendet werden.
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Wahlvorschläge können von Studierenden, hauptamtlich Lehrenden und Verwaltungsmitarbeitenden der HSPV NRW beim Wahlvorstand eingereicht werden. Den dafür notwendigen Vordruck und die Nominierungsbestätigung, die vom Vorgeschlagenen persönlich ausgefüllt werden muss, erhalten Sie dafür bei Ihrem Ortswahlvorstand.
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Alle wichtigen Mitteilungen des zentralen Wahlvorstandes werden in den amtlichen Mitteilungen der HSPV NRW sowie als Aushang an den jeweiligen Wahlorten bekannt gemacht. Hier finden Sie zum Beispiel die Wahlergebnisse.
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Ja, das ist möglich. Sie können sich zum Beispiel für den Senat und Ihren Fachbereichsrat aufstellen lassen. Weibliche Angehörige der HSPV NRW können sich zudem für eine Mitgliedschaft in der Gleichstellungskommission bewerben.
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Nein, das ist nicht möglich. Um den Wahlvorschlag form- und fristgerecht einzureichen, muss der offizielle Vordruck für die jeweilige Gruppe genutzt werden und im Original beim zentralen Wahlvorstand in der Zentralverwaltung in Gelsenkirchen vorliegen.
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Nein, gemäß § 3 Abs. 2 Wahlordnung für die Wahl des Senates, der Fachbereichsräte und der Gleichstellungskommission der Hochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (WahlO FHöV NRW) sind Sie nur in Ihrer genannten Gruppe wahlberechtigt.
ausführliche AntwortKategorien: GremienwahlThema GremienwahlVon: Gremienwesen
Studierende der HSPV NRW, die zum Zeitpunkt der Wahl ihre fachpraktische Studienzeit ableisten, geben ihre Stimme brieflich ab.
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