Polizeivollzugsdienst (B.A.)
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Polizeivollzugsdienst (B.A.) Recht verwirklichen, Menschen schützen

Der Bachelorstudiengang „Polizeivollzugsdienst“ (B.A.) bereitet auf eine Tätigkeit bei der Polizei NRW vor.

Polizeivollzugsdienst (PVD) Polizeivollzugsdienst (B.A.)

Auf einen BlickPolizeivollzugsdienst

AbschlussBachelor of Arts
FachbereichPolizei
LaufbahnLaufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt
StudienmodellDuales Studium
Studienbeginn1. September eines Jahres
Regelstudienzeit3 Jahre
Auslandsaufenthaltoptional
ZulassungStudienvoraussetzungen
Studienort Hochschulstandorte
Zuordnung nach Einzugsbereich der Einstellungsbehörde

VerantwortungEin Verantwortungsvoller Beruf

Der Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst gehört zum Fachbereich Polizei und richtet sich an zukünftige Kommissaranwärterinnen und -anwärter.

Das dreijährige duale Studium endet mit dem Abschluss Bachelor of Arts und zeichnet sich durch eine Kombination von Theorie und Praxis aus. Das bedeutet, Sie studieren sowohl an der HSPV NRW als auch an den Bildungszentren der Polizei NRW. Zusätzlich sammeln Sie Berufspraxis bei Ihren Ausbildungsbehörden.
Studiengangsflyer PVD

Die Polizei bietet Ihnen ein breites Spektrum an spannenden Aufgaben. Gleichzeitig werden Teamgeist, gegenseitiges Vertrauen und Verlässlichkeit großgeschrieben. Und nicht zuletzt: Polizeiarbeit ist eine zukunftssichere Tätigkeit mit langfristigen Perspektiven.

Eine Tätigkeit als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter ist ein herausfordernder und anspruchsvoller Beruf: Sie übernehmen Verantwortung für Menschen in Krisensituationen, tragen zur Sicherung unseres demokratischen Rechtsstaats bei und verwirklichen jeden Tag aufs Neue die Werte unserer Verfassung.

Studienverlauf Der Bachelor im „dualen Studium“

Bei dem Studienverlaufsplan (linker Rand) handelt es sich lediglich um ein Vorschaubild. Bitte klicken Sie auf die Grafik um den offiziellen Studienverlaufsplan auf der Seite "Studienvorschriften und Studieninhalte" herunterzuladen!
Studienverlaufsplan

Vorteile des dualen Studiums an der HSPV NRW?

  • Qualitativ hochwertige fachtheoretische und fachpraktische Lehre
  • Bezahltes Vollzeitstudium
  • Regelstudienzeit 3 Jahre
  • Studienbeginn: jährlich zum 1. September
  • Erwerb der Laufbahnbefähigung Laufbahnabschnitt II (ehem. g. D.) und gleichzeitig Erwerb eines europaweit anerkannten Abschlusses (Bachelor of Arts – B. A.)
  • Voraussetzung für ein Masterstudium an allen deutschen und europäischen Hochschulen

Studieren im Dreischritt (TTP)

Während Ihrer 3-jährigen Ausbildung studieren Sie sowohl an der HSPV NRW als auch an den Bildungszentren der Polizei NRW sowie in den Ausbildungsbehörden. Ihr Studium gliedert sich also in einen Dreischritt: Theorie lernen, durch Training vertiefen und in der Praxis anwenden.

Intensive Vorbereitung für einen anspruchsvollen Beruf

Bei der täglichen Arbeit stehen Sie immer wieder vor neuen Einsatzsituationen. Dafür brauchen Sie Sicherheit in der Anwendung unseres Rechts, Fähigkeiten bei der Bewältigung der polizeilicher Aufgaben und ein differenziertes Verständnis für die soziologischen, politischen und psychologischen Aspekte des Berufs. Deswegen gehören zum Studium eine intensive Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen, die Begleitung bei emotionalen Herausforderungen sowie eine Auseinandersetzung mit ethischen Fragen.

Wie studieren Sie an der HSPV NRW?

Sie studieren in festen Kursen. Hierdurch haben Sie den Vorteil, schnell eine persönliche und effektive Lernumgebung mit Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen aufzubauen. Unterstützt werden Sie in Ihrem Studium durch digitale Lehr- und Lernanwendungen, vor allem aber durch engagierte Lehrende, die Ihnen auch individuell zur Seite stehen.

Was kommt danach?

Nach Abschluss der Ausbildung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst (LG 2.1) werden Sie als Polizeikommissarin/ Polizeikommissar in einer Kreispolizeibehörde tätig. Verwendungsmöglichkeiten bestehen u.a. in den Direktionen Gefahrenabwehr/Einsatz, Kriminalität und Verkehr. Verfügen Sie über besondere Kenntnisse, etwa im Bereich IT, dann bietet Ihnen das Programm „Spezialisten zu Polizisten“ eine schnelle Möglichkeit, Ihr Talent in die Kriminalpolizei einzubringen. Nach mehrjähriger und erfolgreicher Tätigkeit in der Praxis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren für die Zulassung zur Ausbildung für den höheren Polizeivollzugsdienst (LG 2.2) möglich.

 

Hinweis:
Bei dem Studienverlaufsplan (linker Rand) handelt es sich lediglich um ein Vorschaubild. Bitte klicken Sie auf die Grafik um den offiziellen Studienverlaufsplan auf der Seite "Studienvorschriften und Studieninhalte" herunterzuladen!

ZulassungStudienvoraussetzung und Bewerbung

Studienvoraussetzung

Voraussetzung für eine künftige Tätigkeit als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter ist Abitur, eine uneingeschränkte Fachhochschulreife, eine gleichwertige Qualifikation oder die Eignung nach BBiHZVO. Daneben benötigen Sie auch körperliche Leistungsfähigkeit, aber auch Engagement und Motivation, um sich das notwendige Wissen anzueignen und die erforderliche Handlungssicherheit zu gewinnen.

Bewerbung

Sie müssen sich zunächst um einen Ausbildungsplatz für das duale Studium „Polizeivollzugsdienst“ (B.A.) bewerben und ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen.

Unter www.genau-mein-fall.de erhalten Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen zur Einstellung in den Polizeiberuf und zur Bewerbung.

 

Zugang zum Studium

InhalteInhalte des Studiums

Inhalte des Studiums Das Studium besteht aus Modulen, die nach dem Prinzip „vom Allgemeinen zum Speziellen“ aufgebaut sind. Im Grundstudium werden fächerorientiert die Grundlagen polizeilicher Arbeit vermittelt. Danach werden Sie sich in den Modulen des Hauptstudiums mit der alltäglichen Polizeiarbeit sowie mit besonderen Einsatzanlässen und Kriminaltitätsformen auseinandersetzen.

Prüfungen

Während des Studiums schließt jedes Modul mit einer Prüfung ab. Dabei gibt es unterschiedliche Prüfungsformen wie z.B. die Klausur, das Fachgespräch oder die Hausarbeit. Am Ende stehen die Thesis und das Kolloquium.

 

Studienvorschriften und -inhalte Prüfungstermine

Theorie & PraxisWo studieren und arbeiten Sie?

Studienorte

Studienorte der HSPV NRW sind in Aachen, Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln und Münster.

Bildungszentren

Die Trainings organisiert das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei NRW (LAFP NRW) an seinem Sitz in Selm sowie in seinen Bildungszentren Brühl und Schloss Holte-Stukenbrock.

Ausbildungsbehörden

Ausbildungsbehörden sind die Polizeipräsidien in Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Gelsenkirchen, Hagen, Köln und Münster. Sie werden hier individuell durch erfahrene Tutorinnen und Tutoren betreut und lernen dadurch direkt Ihr zukünftiges Arbeitsfeld kennen.

Kontakt

Fachbereich Polizei

Funktionspostfach für Anfragen an den Fachbereich Polizei

fachbereich.polizei(at)hspv.nrw.de
Studienwesen

Funktionspostfach für Anfragen zum Bereich Studienwesen

studienwesen(at)hspv.nrw.de