Absolventenbefragung Evaluation

Die HSPV NRW ist bestrebt, ihr Studienangebot möglichst gut auf die aktuellen und zukünftigen Tätigkeitsanforderungen im Verwaltungs- und Polizeivollzugsdienst auszurichten.

Hierbei sind insbesondere die Auskünfte und Rückmeldungen der HSPV-Absolventinnen und Absolventen überaus wertvoll. Sie helfen dabei, die Studiengänge und -bedingungen an der HSPV NRW vor dem Hintergrund der beruflichen Erfahrungen nach dem Studium auf Optimierungs- und Weiterentwicklungsbedarfe hin zu analysieren und zu verbessern.

Während die studiengangsbezogenen Evaluationen im Laufe des Studiums jeweils aktuelle qualitätsrelevante Aspekte in den einzelnen Studienabschnitten in den Blick nehmen, ermöglichen Befragungen von Absolventinnen und Absolventen eine rückblickende Betrachtung auf das Studium insgesamt. Nicht zuletzt ist die Durchführung von Befragungen der Absolventinnen und Absolventen für die Re-Akkreditierungsverfahren der Studiengänge gefordert.

Sie sind Studierende beziehungsweise Studierender oder Absolventin / Absolvent der HSPV NRW und möchten Ihre ehemalige Hochschule nach Ihrem Studienabschluss mit Ihren Auskünften und Ideen für Verbesserungen des Studiums gerne unterstützen?

Dann finden Sie nachfolgend die dafür wichtigen Informationen zu Ihrem Studiengang.

Studiengänge Fachbereich AV/R

Zum Zweck der Qualitätssicherung und -entwicklung der Bachelorstudiengänge KVD (Voll- und Teilzeitmodell), SVD (Voll- und Teilzeitmodell), VBWL, RV und VINF sowie des Masterstudiengangs MPM führt die HSPV NRW regelmäßig Befragungen von Absolventinnen und Absolventen der jeweiligen Studiengänge durch.

Als Absolventin beziehungsweise Absolvent eines Verwaltungsstudiengangs erhalten Sie in der Regel ein bis zwei Jahre nach Ihrem Studienabschluss von der Evaluationsstelle der HSPV NRW (Dezernat 14.1) eine E-Mail an Ihre der HSPV NRW vorliegende private Mailadresse. Mit dieser E-Mail werden Sie zur Teilnahme an der Befragung der Absolventinnen und Absolventen eingeladen.

Die Befragungen von Absolventinnen und Absolventen basieren auf einer gesetzlichen Rechtsgrundlage, sodass hier keine Einwilligung Ihrerseits notwendig ist.

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Kontaktdaten finden Sie in den folgenden PDF-Dateien.

Studiengang Polizeivollzugsdienst

Nach Abschluss des Studiengangs PVD werden Sie gegebenenfalls für die Befragung von Absolventinnen und Absolventen durch die HSPV NRW auf Ihrer dienstlichen E-Mail-Adresse bei der Polizei NRW kontaktiert, die im Rahmen der Kooperation zwischen den Bildungsträgern des Studiengangs durch das LAFP NRW dem Dezernat 14 zum Zwecke der Kontaktaufnahme zur Verfügung gestellt wird.

Sie haben dann die Möglichkeit, einen wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung des Studiengangs zu leisten, von dem Ihre zukünftigen Kolleginnen und Kollegen profitieren. Helfen Sie mit, die Qualität des Studiums zu verbessern und eine optimale Vorbereitung auf die Praxis sicherzustellen.

Für Rückfragen zur Befragung von Absolventinnen und Absolventen stehen wir Ihnen unter unserer Funktionsadresse gerne zur Verfügung.

Kontakt

Evaluation

Funktionspostfach für Anfragen rund um das Thema Evaluation

evaluation(at)hspv.nrw.de