FAQs Häufig gestellte Fragen zu Erasmus+
Seit 1987 bestehen innerhalb der EU verschiedene Austauschprogramme der europäischen Union. Über Erasmus+ können zum Beispiel Studierende ein Teil ihres Studiums im Ausland verbringen. Die Nationale Agentur, die diese Austausche organisiert und die Fördergelder verwaltet, ist in Deutschland der DAAD.
Auslandsaufenthalte sind für Studierende, Lehrende und Personal möglich. Zurzeit beschränkt sich das Angebot für Studierende auf den Fachbereich AV/R, wir arbeiten daran, es auch für den FB Polizei bereitzustellen.
Ein Auslandsstudium gehört zum theoretischen Teil des Bachelorstudiums. Sie studieren an einer ausländischen Hochschule und nehmen dort an Kursen teil; Ihre Leistungen werden an der HSPV NRW anerkannt. Das Auslandspraktikum gehört zum fachpraktischen Teil der Ausbildung. Sie arbeiten bei einer Behörde im Ausland. Der Ansprechpartner für ein Auslandspraktikum ist Ihre Einstellungsbehörde.
Zunächst benötigen Sie hierfür das Einverständnis Ihrer Einstellungsbehörde. Sehr gute Sprachkenntnisse in Englisch sind notwendig, ebenso die Bereitschaft, sich auf eine fremde Kultur einzustellen und einen hohen organisatorischen Arbeitsaufwand zu übernehmen.
Die Studierenden jedes Einstellungsjahrgang AV/R erhalten zu Beginn ihres zweiten Jahres eine Einladungsmail mit einem Formular zur Interessensbekundung. Nach Eingang der Bewerbungen erfolgt eine Auswahl (Kriterium: Noten).
Die meisten Partnerhochschulen haben das Semestersystem. Um Ihnen einen Start zu Beginn des Herbst-/Wintersemesters der Partnerhochschule zu ermöglichen, liegt das Mobilitätsfenster für ein Auslandsstudium daher zu Beginn Ihres dritten Studienjahres (September bis Dezember).
Die Partnerhochschulen, mit denen eine Erasmus-Austauschvereinbarung besteht, finden Sie auf der Website der HSPV NRW.
ausführliche AntwortDas ist möglich. Studierende die ohne Erasmus+ ins Ausland gehen werden gewöhnlich als „Free Mover“ bezeichnet. Sie melden sich dann selbst bei der Gasthochschule an; eine finanzielle Förderung über das Erasmus-Programm erhalten Sie in diesem Fall allerdings nicht. Zudem sollten Sie beachten, dass Hochschulen im englischsprachigen Raum (USA, UK, Irland) in der Regel hohe Studiengebühren verlangen. Die Anerkennung der Leistungen erfolgt nach dem gleichen System wie bei den Partnerhochschulen.
Die Partnerhochschulen veröffentlichen die Kurse meist erst kurz vor Semesterbeginn auf ihren Homepages. Bitte informieren Sie sich dort aktuell über Kurse. Für die Auswahl Ihrer Partnerhochschule können Sie sich auf das Kursprogramm des vergangenen Semesters beziehen. Sie können nur Kurse aus den Fachbereichen belegen, mit denen die HSPV NRW eine Austauschvereinbarung hat.
Auf ILIAS gibt es die Gruppe „Studium im Ausland – Tipps und Erfahrungsberichte" mit Foren zu den einzelnen Partnerhochschulen.
Ein Grant Agreement ist eine schriftliche Vereinbarung über die Höhe der Fördersumme und die Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um sie zu erhalten. Dieses Formular muss im Original vorliegen und wird vor Beginn Ihres Auslandsstudiums ausgefüllt.
Ein Learning Agreement ist ein mehrseitiges Formular, in dem vor, während und nach Ihrem Aufenthalt Daten über Ihr Auslandsstudium eingetragen werden, zum Beispiel über die vereinbarten Kurse.
Vorrangig sollte das Learning Agreement als Online Learning Agreement (OLA) online erstellt und von Ihnen, dem Fachkoordinator der Gasthochschule und dem Fachkoordinator der Heimathochschule digital unterschrieben werden. Bei technischen Problemen kann dem International Office im begründeten Einzelfall ein gleichermaßen unterschriebenes PDF zugesandt werden.
Grundsätzlich ist es vorgesehen, dass vor und nach der Mobilität verpflichtende Online-Sprachtests durchgeführt werden. Die Pflicht hierfür ist Stand September 2024 ausgesetzt, mag zu einem späteren Zeitpunkt aber wieder eingeführt werden. Unabhängig davon dient das dafür vorgesehene Tool (Online Language Support beziehungsweise OLS) als nützliches Hilfsmittel zur sprachlichen Vorbereitung und Weiterentwicklung.
Die Fördersumme ist ein Zuschuss zu Ihren Aufenthaltskosten. Grundsätzlich finanzieren Sie das Auslandsstudium selbst. Die Fördersumme variiert je nach Aufenthaltsland und Programmjahr; die aktuellen Zahlen finden Sie hier.
Bei einer Teilnahme am Erasmus-Programm erhalten Sie die monatliche Förderung automatisch und müssen sie daher nicht selbst beantragen.
Das Auslandsstudium ist eine Alternative zum Projekt, daher müssen Sie 11 ECTS erreichen. Die Anerkennung ist gewährleistet, wenn Sie die im Learning Agreement vereinbarten Kurse nachweisen können. Wenn Sie Kurse für mehr als 11 ECTS besucht haben, können Ihnen die ECTS nicht anerkannt werden, Sie haben dadurch aber mehr Auswahl bei der Note.
Aus den 11 ECTS werden 5 ECTS für die Berechnung der Note herangezogen (nach Ihrer Wahl, beziehungsweise die am besten benoteten Kurse). Die Noten werden gemäß der Studienordnung nach der modifizierten bayerischen Formel umgerechnet.
In diesem Fall benachrichtigen Sie das Prüfungsamt über den Rücktritt von der Prüfung. An der Gasthochschule erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung. Nach Ihrer Rückkehr müssen Sie an der HSPV NRW eine Ersatzprüfungsleistung bei einem Dozenten Ihrer Wahl ablegen. Worin diese Prüfungsleistung genau besteht, sprechen Sie mit dem Dozenten ab (mündliche Prüfung, Referat, Bericht oder Ähnliches).
Wir empfehlen eine Dienstreisegenehmigung zu beantragen, da dies Einfluss auf Ihren Unfallversicherungsschutz und (bei Anwärterinnen und Anwärtern) Ihre Beihilfeberechtigung haben kann. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Aufenthalt bei Ihrer Krankenversicherung, ob Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen sollten. Die Gasthochschulen verlangen oft auch eine Versicherungsbestätigung.
Eigentlich keine. Es bedeutet für Sie einen deutlich höheren Aufwand gegenüber der Teilnahme an einem Projekt, da Sie sich zum Beispiel um die Einschreibung an einer fremden Hochschule sowie um eine Wohnung im Ausland kümmern müssen und den Kursen in einer Fremdsprache folgen müssen. Sie haben ebenfalls ein (geringes) Risiko eine schlechtere Note zu erreichen. Dies haben wir aber so weit wie möglich minimiert (siehe die Frage zur Notenberechnung).
In den Erfahrungsberichten (die auch im Newsletter veröffentlicht werden) schildern Studierende immer wieder, dass das Auslandsstudium eine einmalige Erfahrung war, die jeden Aufwand lohnt. Sie lernen ein anderes Land von innen heraus kennen, was Ihnen als Tourist nicht möglich ist. Sie erweitern Ihren Horizont und vertiefen Ihr Verständnis für andere Kulturen, was in Ihrem späteren Berufsleben sehr nützlich sein wird. Kurzum, Sie lernen, das Leben aus einer anderen Perspektive zu sehen und es selbständig zu organisieren. Bei Erasmus+ ist außerdem der Spaß garantiert!