Evaluation Rückmeldungen über Lehre und Lehrangebote

Es ist der HSPV NRW ein besonderes Anliegen, Rückmeldungen über Lehre und Lehrangebote von allen Beteiligten einzuholen. Dazu führt sie regelmäßig Evaluationen durch, die sich zum einen auf die einzelnen Lehrveranstaltungen und zum anderen auf die Studiengänge beziehen.

Der herausragende Stellenwert von Evaluationen an Hochschulen spiegelt sich auch in §7 Hochschulgesetz (HG) wider.

Evaluationsordnung

Am 4. November 2021 hat das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen die Überarbeitung der Evaluationsordnung der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (EvaluationsO HSPV NRW) genehmigt.

Ziel ist eine kontinuierliche Verbesserung der Qualität des fachwissenschaftlichen und fachpraktischen Studiums. Im Fokus stehen die kontinuierliche Verbesserung der Potenzial- und Prozessqualität.

Begleitet und dokumentiert wird die Umsetzung dieses Ziels durch die personenbezogene Evaluation von Lehrveranstaltungen und durch die studiengangsbezogene Evaluation.

 Evaluationsordnung

Personenbezogene Evaluation

Die personenbezogene Evaluation von Lehrveranstaltungen sichert die Qualität der Lehre.

Nach einem Evaluationsplan, der jährlich erstellt wird, bewerten die Studierenden die Lehrveranstaltungen ihrer Dozentinnen und Dozenten und formulieren gegebenenfalls Verbesserungsvorschläge. Die Lehrenden erhalten die Ergebnisse kursbezogen.

Der Beauftragte für die personenbezogene Evaluation von Lehrveranstaltungen erstellt nach jeder Evaluationsrunde anonymisierte Ergebnisberichte, die auf ILIAS hochschulöffentlich zugänglich sind.

Anonymisierte Ergebnisberichte

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Studiengangsbezogene Evaluation

Die Evaluation der Bachelorstudiengänge erfolgt in Form studiengangsbezogener Evaluationen. Hier werden für alle Module Informationen, zum Beispiel über die Vermittlung der Lerninhalte, der Rahmenbedingungen, das Erreichen der Kompentenzziele oder das (Lern-)Klima erhoben. Die Verantwortung für die studiengangsbezogene Evaluation der Bachelorstudiengänge liegt bei den Fachbereichen.

Die Verständigung über gemeinsame Qualitätsziele der Ausbildungsträger wird für den Bachelorstudiengang Polizeivollzugsdienst (PVD) in einer Arbeitsgruppe (AG Qualitätssicherung im Bachelor PVD) mit Vertretern aller Ausbildungsträger für die Theorie, das Training und die Praxis vorgenommen. Auch für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung/Rentenversicherung ist eine entsprechende Arbeitsgruppe eingerichtet werden.

Nähere Informationen zur Evaluation (Ergebnisberichte der Evaluationen, Link zum Evaluationsportal) erhalten Sie auf der Lernplattform ILIAS.

Evaluationszeiträume Ergebnisberichte der Evaluationen

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