Thesisprämierung

Thesisprämierung Auszeichnung von Bachelorarbeiten

Würdigung studentischer Thesisarbeiten

Prämierung von Bachelorarbeiten Auszeichnung studentischer Thesisarbeiten

Prämierung von Bachelorarbeiten Besondere Würdigung studentischer Abschlussarbeiten

Seit 2011 prämiert die HSPV NRW die besten Abschlussarbeiten aus den Fachbereichen Polizei und Allgemeine Verwaltung/ Rentenversicherung, die sich durch interessante Themen und eine fundierte wissenschaftliche Ausarbeitung besonders hervorgetan haben.

Mit dieser Prämierung sollen Arbeiten bekannt gemacht werden, die auf wissenschaftlicher Basis exzellente Beiträge zur Praxis leisten und so zu öffentlichen Diskussionen beitragen. Es wird dokumentiert, dass die Studierenden der HSPV NRW eine fachlich fundierte, interdisziplinär ausgerichtete und didaktisch anspruchsvolle Lehre erhalten.

Die Prämierung soll auch Ansporn und Belohnung für Studierende sein, die sich mit voller Hingabe für ein wissenschaftliches Thema engagieren.

Verleihung

Im Rahmen einer Feierstunde werden die Absolventinnen und Absolventen von dem Minister des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Präsidenten der HSPV NRW für ihre ausgezeichneten Thesisarbeiten geehrt. Die Preisträgerinnen und Preisträgern erhalten eine Urkunde und einen Büchergutschein.

In der Regel findet die Verleihung Anfang eines jeden Jahres im Ministerium des Inneren in Düsseldorf oder in den Räumlichkeiten der Hochschule statt. An der Feierstunde nehmen neben den Preisträgerinnen und Preisträgern das Präsidium, die Erst- und Zweitgutachterinnen und -gutachter und die jeweiligen Jurymitglieder sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Einstellungs- und Ausbildungsbehörden und der Stammdienststelle teil. Zudem werden die Fachbereiche Polizei und Allgemeine Verwaltung/ Rentenversicherung durch ihre Sprecherinnen bzw. Sprecher repräsentiert. Je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Fachbereiche hält eine Laudatio, in der die wesentlichen Kernthesen der prämierten Arbeiten zusammengefasst werden.

Veröffentlichung in Sammelbänden

Erstmals hat die HSPV NRW im Juni 2021 die prämierten Arbeiten in zwei Sammelbänden (Polizei und Allgemeine Verwaltung/ Rentenversicherung) veröffentlicht.  Diese Veröffentlichung dient der Ehrung der Arbeiten und soll dazu beitragen, dass die Thesisarbeiten einem breiten Leserkreis zugänglich werden. So können zum Beispiel kommunale und staatliche Behörden und das interessierte Fachpublikum im Land NRW auf die Arbeiten der Studierenden zugreifen.

Die Veröffentlichung beweist zudem, dass unsere Studierenden in praktisch verwertbarer Weise an der wissenschaftlichen Diskussion über Themen teilnehmen, die für die öffentliche Verwaltung relevant sind. Die Arbeiten werden allerdings ohne weitere Redaktion als studentische Abschlussarbeiten veröffentlicht und erheben keinen Anspruch auf eine darüberhinausgehende Geltung.

Alle bereits veröffentlichten Sammelbände sind unter Services/ Veröffentlichungen abrufbar.

Wettbewerbsverfahren Informationen zum Verfahrensablauf

Thesisarbeiten können ausschließlich von den jeweiligen Gutachterinnen und Gutachtern zur Prämierung vorgeschlagen werden.

Im Fachbereich Polizei bestellt der Fachbereichsrat eine Prämierungskommission aus dem Kreis der Lehrenden. Es wird darauf geachtet, dass in der Kommission eine breite fachliche und wissenschaftliche Expertise vertreten ist.

Im Fachbereich Allgemeine Verwaltung/Rentenversicherung besteht die Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Lehrenden und der Einstellungsbehörden. Die Lehrenden sollen jeweils die Fachlichkeiten abbilden, so dass wenigstens je eine Vertreterin oder ein Vertreter aus dem Bereich der Rechtswissenschaften, aus den Sozialwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften beteiligt ist.

In beiden Fachbereichen können sich die Jurymitglieder aus dem Kreis der Lehrenden Unterstützung bei der Wertung der Arbeiten holen, Drittgutachten werden jedoch nicht erstellt.

Kriterien für die Auswahl Informationen zum Auswahlverfahren

Grundvoraussetzung einer Prämierung ist, dass die Arbeiten die formalen Anforderungen aus den Hinweisen des Prüfungsausschusses zur Bachelorarbeit einschließlich des Kolloquiums sowie der „Arbeitshilfe zum wissenschaftlichen Arbeiten - Zitation – Bibliografie – Gliederung – Sprache: Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten an der HSPV NRW“ in vollem Umfang erfüllen. Dabei wird nicht nur auf eine einwandfreie Zitation, sondern auch auf eine formal korrekte Gliederung und ordnungsgemäße Verzeichnisse (Quellen, Abbildungen) geachtet.

Ein besonderes Augenmerk wird im Prämierungsverfahren auf die konsequente Nutzung der Primärquellen gelegt, also der Orte, an dem ein Gedanke erstmals entwickelt und fixiert wurde. Wenn ausnahmsweise ein Originaltext nicht oder nur sehr aufwändig beschaffbar ist, kann dieser als Sekundärquelle aus einer anderen Publikation zitiert werden.

Insbesondere mit Blick auf eine beabsichtigte Veröffentlichung der prämierten Arbeiten können nur solche ausgewählt werden, die orthografisch und grammatikalisch fehlerfrei, im Ausdruck durchgängig klar und verständlich und deren Aufbau sowie argumentative Struktur jederzeit plausibel und nachvollziehbar sind.

Von den formal fehlerfreien Arbeiten werden in einem zweiten Schritt diejenigen herausgefiltert, die objektiv einen besonderen Beitrag zur Vermehrung des Wissens bzw. Vertiefung der Erkenntnisse über Einzelaspekte der Arbeit in den verschiedenen Bereichen der öffentlichen Verwaltung leisten und subjektiv im Rahmen des BA-Studiums an der HSPV NRW eine herausragende Leistung darstellen. Eine prämierungswürdige Thesis muss aus der Vielzahl sehr guter Arbeiten besonders hervorstechen, etwa durch einen besonderen Praxis- oder Anwendungsbezug, Originalität, Innovationskraft oder Interdisziplinarität oder eine herausragende wissenschaftliche Fachkompetenz. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf der Eigenständigkeit der Bearbeitung.

Aus den eingereichten Arbeiten darf die Jury maximal sieben besonders herausragende Werke auswählen. Dabei hat sie sich auf folgende Bewertungskriterien geeinigt:


A. Formale Kontingentierung

Als formales Kriterium hat sich die Jury für eine Kontingentierung nach den drei großen Fachgruppen entschieden. Für den Bereich Sozialwissenschaften sollen zwei, für den Bereich Wirtschaftswissenschaften ebenfalls zwei und für den Bereich der Rechtswissenschaften drei Arbeiten von der Jury ausgewählt werden. Schöpft ein Fach sein Kontingent nicht aus, werden die Arbeiten zu gleichen Teilen auf die anderen Fächer verteilt. Wird nur jeweils eine bzw. werden im juristischen Bereich nur zwei Arbeiten eingereicht, entscheidet das Los, welches Fach mit noch vorgeschlagenen Arbeiten den freien Kontingentplatz nutzen kann.


B. Inhaltlich konzentriert sich die Jury im Fachbereich AVR auf drei Kriterien:

1. Praxisbezug

Sind die Ergebnisse der Arbeit für irgendeinen Zweig der öffentlichen Verwaltung praktisch bedeutsam? Hier geht es dem Fachbereich AV/R um einen generellen Anwendungsbezug zur öffentlichen Verwaltung, nicht hingegen um die Bearbeitung konkreter Einzelfälle.


2. Wissenschaftliche Fachkompetenz

Die Arbeit muss nicht nur mit 1,0 „sehr gut“ bewertet worden sein; vielmehr sollte deutlich werden, warum die Arbeit fachlich qualitativ besonders aus den anderen ebenfalls sehr guten Arbeiten heraussticht.


3. Wissenschaftliche Originalität/ Innovationskraft /Interdisziplinarität

Hat die Arbeit über die unter 2. begründete sehr gute fachliche Bearbeitung hinaus eine Besonderheit in Inhalt oder Methode, die sie über sehr gute, aber herkömmliche und daher erwartete Bearbeitung stellt? Ist die Bearbeitung also besonders originell, innovativ oder interdisziplinär?

Termine und Fristen Übersicht

Mitte JuliPräsidium fordert Gutachterinnen und Gutachter auf, prämierungswürdige Arbeiten zu identifizieren
Mitte SeptemberVorschlagfrist für Gutachterinnen und Gutachter
30. NovemberAuswahl der prämierten Abschlussarbeiten
Anfang DezemberBekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger
Ende JanuarPrämierung der Absolventinnen und Absolventen

 

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