Eine Frau sitzt an einem Laptop und arbeitet, im Hintergrund spielt ihr Sohn.
Etwas bewirken, nah dran sein Kommunale Verwaltung Teilzeit

KVD Teilzeit Kommunaler Verwaltungsdienst - Teilzeit (LL.B.)

Auf einen Blick

 

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Studium in Teilzeit

Das Teilzeitstudium an der HSPV NRW im Bachelorstudiengang Kommunaler Verwaltungsdienst (KVD) dauert vier Jahre und bereitet auf eine Tätigkeit bei Städten, Gemeinden, Kreisverwaltungen und Landschaftsverbänden vor. 

Das Studium untergliedert sich in fachwissenschaftliche Studienabschnitte an der HSPV NRW und fachpraktische Studienabschnitte bei den Einstellungsbehörden.

Studienverlauf

Tabellarische Darstellung des Studienverlaufsplans der Teilzeitstudiengänge an der HSPV NRW.
Studienverlaufsplan Teilzeitstudium

Fachwissenschaftliche Studienabschnitte

In den fachwissenschaftlichen Studienabschnitten an der HSPV NRW werden die Studierenden in Teilzeitkursen an den Studienorten Köln und Dortmund ausgebildet. Die Lehrveranstaltungen finden grundsätzlich maximal an drei Tagen in der Woche in den Zeiten zwischen 8:45 Uhr bzw. 9:45 Uhr und 15.00 Uhr statt. Ausnahmsweise können die Lehrveranstaltungen im ersten und im vierten Studienabschnitt auf vier Tage verteilt werden. Ein Tag in der Woche ist lehrveranstaltungsfrei. Die Studierenden erhalten ihre Planung zu Beginn des Studienabschnitts.

Je nach Studienabschnitt finden wöchentlich zwischen 15 und 23 Lehrveranstaltungsstunden statt. Dabei finden die Lehrveranstaltungen grundsätzlich an zwei Tagen in Präsenz und an einem Tag in der Online-Lehre statt. Im ersten und vierten Studienabschnitt sind ausnahmsweise zwei Online-Tage und damit insgesamt vier Lehrveranstaltungstage vorgesehen.
 

Fachpraktische Studienabschnitte

In den Praxisabschnitten absolvieren die Studierenden in ihren Einstellungsbehörden eine wöchentliche Arbeitszeit von 30 Stunden. Die Leistungsnachweise in den Praxisabschnitten des Teilzeitstudiums entsprechen denen des Vollzeitstudiums.
 

Präsenz- und Online-Lehre

Das Studium an der HSPV NRW findet grundsätzlich an zwei Lehrveranstaltungstagen in Präsenz und an einem bzw. an zwei Tagen als Online-Lehre statt. In den digitalen Wochen findet zur Vorbereitung auf die Prüfungen ein vollständiger Wechsel von der Präsenz- in die Online-Lehre statt, um Fahrtwege der Studierenden zu reduzieren und eine optimale Prüfungsvorbereitung zu gewährleisten.

Um die zeitliche Flexibilität der Studierenden im Teilzeitstudium zu gewährleisten, steht in der Online-Lehre nicht nur die synchrone, sondern vor allem auch die asynchrone Online-Lehre im Fokus. D.h. die Lehrveranstaltungen werden onlinebasiert durchgeführt und ermöglichen den Studierenden sich zeit- und ortsunabhängig mit den Inhalten und Aufgaben der Lehrveranstaltung auseinanderzusetzen und somit individuelles Lernverhalten zu berücksichtigen.

Bei dem Studienverlaufsplan handelt es sich lediglich um ein Vorschaubild und nicht um den offiziellen Studienverlaufsplan!

Zulassung & Bewerbung

Allgemeine Studienvoraussetzungen

Voraussetzung für eine künftige Tätigkeit im kommunalen Verwaltungsdienst ist:

  • die Allgemeine Hochschulreife (Abitur),
  • die uneingeschränkte Fachhochschulreife (FHR) oder
  • eine andere gleichwertige Qualifikation oder die Eignung nach BBiHZVO.

Eine direkte „Einschreibung“ für ein Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW ist nicht möglich. Die Einstellungsbehörden wählen die Bewerberinnen und Bewerber aus.
 

Persönliche Studienvoraussetzungen

Der Studiengang ist in erster Linie für Studierende mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen sowie für Schwerbehinderte konzipiert. Auch andere Bewerberinnen und Bewerber haben die Möglichkeit zu einem Teilzeitstudium nach entsprechender Bewerbung und Zulassung durch die Einstellungsbehörden.
 

Bewerbung
Sie müssen sich zunächst bei einer Einstellungsbehörde um einen Studienplatz für das duale Studium „Kommunaler Verwaltungsdienst - Teilzeit“ (LL.B.) bewerben.

Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt, Ihrer Gemeinde, Ihrer Kreisverwaltung oder bei einem der Landschaftsverbände!

 Zugang zum Studium

Studieninhalte

Die Studieninhalte und Prüfungen sind identisch mit den Inhalten und Prüfungen in dem jeweiligen Vollzeit-Bachelorstudiengang. Aufgrund der Verlängerung des Studiums ist jedoch die Prüfungslast der Studierenden erheblich reduziert.

Nach den jeweiligen Studienabschnitten absolvieren die Studierenden maximal drei Prüfungen. Das praxisbezogene Projekt im zweiten Studienjahr absolvieren Teilzeitstudierende in Projektgruppen mit Vollzeitstudierenden gemeinsam. Auch das Seminar und die Wahlpflichtmodule finden gemeinsam mit Vollzeitstudierenden statt.

Das Training sozialer Kompetenzen (TSK) ist in der fachwissenschaftlichen Studienzeit angesiedelt und findet im ersten Studienjahr im Rahmen der Digitalen Wochen und in den folgenden Studienjahren unmittelbar nach den absolvierten Prüfungen in der zweiten Prüfungswoche statt.

Am Ende des Studiums steht die Bachelorarbeit, für die ein verlängerter Bearbeitungszeitraum vorgesehen ist, einschließlich des Kolloquiums.

 Studienvorschriften und -inhalte

Kontakt

Fachbereich AV/R

Funktionspostfach für Anfragen an den Fachbereich Allgemeine Verwaltung/Rentenversicherung (AV/R)

fachbereich.av-r(at)hspv.nrw.de
Studienwesen

Funktionspostfach für Anfragen zum Bereich Studienwesen

studienwesen(at)hspv.nrw.de