Befragungssoftware Forschung & Lehre: Zugänge an der HSPV NRW
Nutzung der Befragungssoftware keyingress Forschungs- und Lehrezugänge
Die Forschungs- und Lehrezugänge ermöglichen die Verwendung des webbasierten Evaluationssystems keyingress zur Durchführung von Befragungen innerhalb des Regelbetriebs der Hochschule, beispielsweise im Rahmen von Lehre, Forschungs- und Drittmittelprojekten sowie studentischen wissenschaftlichen Arbeiten (vor allem Projektarbeiten, Thesisarbeiten). Innerhalb dieses Rahmens sind alle Hochschulmitglieder (Studierende, hauptamtlich Lehrende und Verwaltungsmitarbeitende) sowie nebenamtlich Lehrende zur Nutzung von keyingress grundsätzlich berechtigt.
Die Befragungen erfolgen in einer anwendungs- und zugangsgesicherten Umgebung, in welcher Fragebögen erstellt, Onlinebefragungen eingerichtet und nach Beendigung der Befragung automatisierte Datenauswertungen abgerufen werden können.
Wenn Sie keyingress nutzen möchten, können Sie dies gerne bei uns beantragen. Hierfür sind nachfolgende Schritte notwendig:
1. Einreichen des Forschungsformulars
Bitte füllen Sie das Antragsformular vollständig aus und bestätigen Ihre Zustimmung zur allgemeinen Nutzungsvereinbarung. Wichtig hierbei ist, dass Sie die Nutzungsvereinbarung vor Ihrer Zustimmung sorgfältig lesen. Diese enthalten nicht nur Ihre Rechte und Pflichten als Nutzerin oder Nutzer, sondern auch grundsätzliche Hinweise zum Datenschutz. Die "Datenschutzerklärung zur Nutzung der Evaluations- und Umfragesoftware keyingress an der HSPV NRW" informiert Sie als aktive Nutzerin beziehungsweise als aktiven Nutzer der Evaluations- und Umfragesoftware keyingress an der HSPV NRW zudem ausführlich über die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb des Systems.
Übersenden Sie das ausgefüllte Forschungsformular anschließend an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teildezernat 14.1 (befragungen(at)hspv.nrw.de). Sie erhalten in aller Regel innerhalb von sieben Tagen eine Rückmeldung zur Vollständigkeit des Antrags.
2. Datenschutzrechtliche Überprüfung
Nach Bestätigung der Vollständigkeit Ihres Antrags ist eine datenschutzrechtliche Überprüfung Ihres Befragungsvorhabens durch die beziehungsweise den Datenschutzbeauftragten der HSPV NRW notwendig. Zur Unterstützung hat die Datenschutzstelle eine Checkliste mit den für Umfragen relevanten datenschutzrechtlichen Aspekten erstellt. Nach Übersendung Ihres Umfragekatalogs an die Datenschutzstelle erhalten Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Rückmeldung. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Befragungsplanung, dass die beziehungsweise der Datenschutzbeauftragte gegebenenfalls Anpassungserfordernisse (zum Beispiel Überarbeitung des verwendeten Fragebogens) in Bezug auf Ihr methodisches Vorgehen formuliert!
3. Freischaltung und Erhalt der Nutzungsdaten
Sobald die datenschutzrechtliche Überprüfung erfolgt ist, wird durch die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Teildezernat 14.1 ein keyingress-Zugang für Sie eingerichtet. Sie erhalten die entsprechenden Zugangsdaten zu keyingress in der Regel innerhalb von drei Werktagen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung: befragungen(at)hspv.nrw.de
Weiterleitung von Befragungseinladungen
Wie in Paragraph 7 Abs. 2 der Nutzungsvereinbarung beschrieben wird, kann bei der Nutzung von keyingress die Einladung zu Ihrer Umfrage nach vorheriger Absprache durch das Teildezernat 14.1 an eine geeignete Stichprobe der Zielgruppe(n) weitergeleitet werden. Die Weiterleitung von Einladungen bei Befragungen, die nicht mit keyingress, sondern mittels anderer Software erstellt wurden, ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.
Ansprechpartner

(Re-)Akkreditierung
Raum: 2.04
+49 209 1659-1015roland.howanietz(at)hspv.nrw.de
Personenbezogene Evaluation
Raum: 2.04
+49 209 1659-1011stefan.luetkenhorst(at)hspv.nrw.de