
Lehrpublikationsförderung Förderung von Publikationen für die Lehre
Die Lehrpublikationsförderung ist eine Förderlinie der HSPV NRW, deren Fokus auf der Förderung von Publikationsaktivitäten zum Zwecke der Lehre liegt.
Sie richtet sich an alle hauptamtlich Lehrende der HSPV NRW, die Lehrbücher, Beiträge zu Lehrbüchern und Ausbildungszeitschriften oder Veröffentlichungen sonstiger Form zum Zwecke der Lehre publiziert haben.
Nicht förderfähige Publikationsformen sind unter anderem journalistische Beiträge, Medienberichte, Blogbeiträge, Rezensionen, Interviews und Gesetzessammlungen.
Durch die Gewährung von LVS im Rahmen der Lehrpublikationsförderung sollen hauptamtlich Lehrende in ihren Publikationstätigkeiten unterstützt und für diese honoriert werden. In diesem Zuge geförderte Veröffentlichungen werden in den Homepage-Profilen der jeweiligen Lehrpersonen aufgeführt – auf diese Weise erhalten Publikationsaktivitäten an der HSPV NRW zum Zwecke der Lehre insgesamt mehr Sichtbarkeit.
Förderkriterien
Es werden nur Publikationen zum Zwecke der Lehre gefördert, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis genügen und die sich darüber hinaus durch eines oder mehrere der folgenden Kriterien auszeichnen:
Publikationen zum Zwecke der Lehre,
Darüber hinaus müssen veröffentlichte Beiträge folgende formale Kriterien erfüllen, um im Rahmen der Lehrpublikationsförderung gefördert zu werden:
Förderleistung
Lehrpublikationen werden durch die Reduktion des Lehrdeputats gefördert. Übersteigt die Summe aller beantragten Fördermittel die zur Verfügung stehenden Fördermittel, so werden zunächst alle Erstanträge, dann alle Zweitanträge usw. eines Förderzeitraums berücksichtigt.
In welchem Umfang eine Lehrpublikation und deren Ausgestaltung (zum Beispiel Abbildungen, Illustrationen, Überarbeitung von Publikationen, Herausgeberschaft) für die Förderung berücksichtigt wird, orientiert sich an den Kriterien der VG Wort.
Weitere Informationen stehen auf der Website der VG Wort zur Verfügung:
Förderzeitraum, Antragsfrist und Anrechnung
Der Förderzeitraum der Lehrpublikationsförderung orientiert sich grundsätzlich am Studienjahr. Die Antragsfrist ist hierbei der 31. Mai eines laufenden Studienjahres;auf diese Weise kann die Gewährung von LVS im Falle einer Förderung noch zum darauffolgenden Studienjahr erfolgen.
Damit auch für Lehrpublikationen, die nach dem 31. Mai eines Jahres veröffentlicht wurden, eine Förderung beantragt werden kann, wurde der Förderzeitraum auf insgesamt 17 Monate ausgeweitet:
Studienjahr | Förderzeitraum (Zeitpunkt der Veröffentlichung) | Antragsfrist | Anrechnung der LVS |
---|---|---|---|
2023/2024 | 01.01.2023 - 31.05.2024 | 31.05.2024 | Studienjahr 2023/2024 |
2024/2025 | 01.01.2024 - 31.05.2025 | 31.05.2025 | Studienjahr 2024/2025 |
Förderverfahren
Um die Förderung einer Lehrpublikation zu beantragen, ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie der veröffentlichte Beitrag als PDF-Dokumente per Mail an das Funktionspostfach lehrpublikationsfoerderung(at)hspv.nrw.de einzureichen. Beratung zur Antragstellung erfolgt durch den Bereich Hochschuldidaktik am Zentrum für Hochschuldidaktik, E-Learning und Medien (Dez. 13.1).
Nach Eingang des Antrags erfolgt eine administrative Überprüfung dessen auf Vollständigkeit, Plausibilität und Passung zu den Förderkriterien durch den Bereich Hochschuldidaktik am Zentrum für Hochschuldidaktik, E-Learning und Medien (Dez. 13.1). Im Nachgang hierzu erhalten die Antragstellenden eine Eingangsbestätigung zu ihrem Antrag.
Die Förderentscheidung nach den festgelegten Beurteilungskriterien erfolgt einmal jährlich nach Ende des Förderzeitraums durch die Kommission für Weiterbildung, Hochschuldidaktik und Medien.
Im Anschluss an die Entscheidung der Kommission erhalten die Antragstellenden eine schriftliche Rückmeldung (Förderzusage / Bewilligungsbescheid oder Absage) durch die Vizepräsidentin der HSPV NRW. Im Falle einer Förderung wird die Deputatsreduktion direkt in Abstimmung mit der Personalabteilung veranlasst.
Organisation und Kontakt
Die organisatorische Betreuung der Lehrpublikationsförderung an der HSPV NRW obliegt dem Teildezernat 13.1 – Hochschuldidaktik am Zentrum für Hochschuldidaktik, E-Learning und Medien der HSPV NRW.
Das Organisationsteam der Lehrpublikationsförderung erreichen Sie per Mail unter folgendem Funktionspostfach:
Funktionspostfach für Anfragen und Antragsstellungen