Lehrpublikationsförderung

Lehrpublikationsförderung Förderung von Publikationen für die Lehre

Die Lehrpublikationsförderung ist eine Förderlinie der HSPV NRW, deren Fokus auf der Förderung von Publikationsaktivitäten zum Zwecke der Lehre liegt.

Sie richtet sich an alle hauptamtlich Lehrende der HSPV NRW, die Lehrbücher, Beiträge zu Lehrbüchern und Ausbildungszeitschriften oder Veröffentlichungen sonstiger Form zum Zwecke der Lehre publiziert haben.

Nicht förderfähige Publikationsformen sind unter anderem journalistische Beiträge, Medienberichte, Blogbeiträge, Rezensionen, Interviews und Gesetzessammlungen.

Durch die Gewährung von LVS im Rahmen der Lehrpublikationsförderung sollen hauptamtlich Lehrende in ihren Publikationstätigkeiten unterstützt und für diese honoriert werden. In diesem Zuge geförderte Veröffentlichungen werden in den Homepage-Profilen der jeweiligen Lehrpersonen aufgeführt – auf diese Weise erhalten Publikationsaktivitäten an der HSPV NRW zum Zwecke der Lehre insgesamt mehr Sichtbarkeit.

Förderung beantragen

Förderkriterien

Es werden nur Publikationen zum Zwecke der Lehre gefördert, die den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis genügen und die sich darüber hinaus durch eines oder mehrere der folgenden Kriterien auszeichnen:

Publikationen zum Zwecke der Lehre,

  • die unter dem Titel „Lehrbuch“ erschienen sind,
  • die in einer „Lehrbuch“-Reihe eines Verlages erschienen sind,
  • die in einer Ausbildungszeitschrift als Beitrag zur Lehre erschienen sind,
  • die als Zielgruppe (explizit oder aus dem Kontext hervorgehend) Studierende adressieren und entsprechend didaktisch aufbereitet sind (zum Beispiel durch Zusammenfassungen, Lesefragen, Fragen zur Wiederholung, Übungen oder Beispiele),
  • bei denen der Bezug zu Themen mindestens eines Studiengangs der HSPV NRW nachgewiesen wird (zum Beispiel durch Hinweise auf einen Studiengang, ein Modul oder Kompetenzziele innerhalb einer Modulbeschreibung),
  • deren Inhalt oder die Zielsetzung in besonders hohem Maße mit Inhalten und/oder Kompetenzzielen in einer oder mehreren Modulbeschreibungen der Studiengänge an der HSPV NRW übereinstimmen,
  • die eine Lücke schließen (es also keine oder nur wenige Publikationen mit ähnlicher Ausrichtung gibt beziehungsweise solche, die Ähnliches leisten),
  • die eine überzeugende didaktische Strukturierung und Gestaltung aufweisen.

Darüber hinaus müssen veröffentlichte Beiträge folgende formale Kriterien erfüllen, um im Rahmen der Lehrpublikationsförderung gefördert zu werden:

  • Die Publikation muss einen Umfang von mindestens 7500 Zeichen (inkl. Leerzeichen) haben.
  • Die Publikation darf nicht bereits anderweitig veröffentlicht worden sein; im Falle einer Neuauflage muss die Publikation inhaltlich um mindestens 10 % verändert worden sein.
  • Die Erstellung des Beitrags darf nicht durch andere Mittel der HSPV NRW oder durch Drittmittel gefördert werden beziehungsweise bereits gefördert worden sein.
  • Bedingung für die Förderung ist, dass die Lehrpublikation, für die eine Förderung beantragt wird, durch Aufnahme in das jeweilige HSPV-Profil der Lehrperson auf der Homepage der Hochschule sichtbar gemacht wird.

Förderleistung

Lehrpublikationen werden durch die Reduktion des Lehrdeputats gefördert. Übersteigt die Summe aller beantragten Fördermittel die zur Verfügung stehenden Fördermittel, so werden zunächst alle Erstanträge, dann alle Zweitanträge usw. eines Förderzeitraums berücksichtigt.

In welchem Umfang eine Lehrpublikation und deren Ausgestaltung (zum Beispiel Abbildungen, Illustrationen, Überarbeitung von Publikationen, Herausgeberschaft) für die Förderung berücksichtigt wird, orientiert sich an den Kriterien der VG Wort.

  • Für die Autorenschaft einer Lehrpublikation wird Lehrpersonen 0,2 LVS pro Normseite (1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen) angerechnet.
  • Für die Herausgeberschaft einer Lehrpublikation wird Lehrpersonen 0,1 LVS pro Normseite (1.500 Zeichen inkl. Leerzeichen) angerechnet.
  • Es ist möglich, in einem Studienjahr mehrere Lehrpublikationen zu dieser Förderlinie anzumelden.
  • Pro Studienjahr kann im Rahmen der Lehrpublikationsförderung je Lehrperson eine Deputatsreduktion von max. 20 LVS erfolgen.
  • Bei gemeinsamer Autorenschaft / Herausgeberschaft werden die LVS zu gleichen Teilen auf die Autorinnen / Autoren beziehungsweise Herausgeberinnen / Herausgeber aufgeteilt. Diese Regelung gilt auch, wenn keine Förderung durch die HSPV NRW erfolgt.
  • Im Falle einer gemeinsamen Autorenschaft / Herausgeberschaft mehrerer Lehrpersonen, die an der HSPV NRW beschäftigt sind, muss jede Lehrperson einen eigenen Antrag auf Lehrpublikationsförderung stellen.
     

Weitere Informationen stehen auf der Website der VG Wort zur Verfügung:

Fach- und Sachzeitschriften Fach- und Sachbücher

Förderzeitraum, Antragsfrist und Anrechnung

Der Förderzeitraum der Lehrpublikationsförderung orientiert sich grundsätzlich am Studienjahr. Die Antragsfrist ist hierbei der 31. Mai eines laufenden Studienjahres;auf diese Weise kann die Gewährung von LVS im Falle einer Förderung noch zum darauffolgenden Studienjahr erfolgen.

Damit auch für Lehrpublikationen, die nach dem 31. Mai eines Jahres veröffentlicht wurden, eine Förderung beantragt werden kann, wurde der Förderzeitraum auf insgesamt 17 Monate ausgeweitet:

  • Im Förderzeitraum eines Studienjahres können Lehrpublikationen berücksichtigt werden, die vom 1. Januar vor dem Studienjahr, in dem die Antragstellung erfolgt, bis zum 31. Mai des laufenden Studienjahres veröffentlicht wurden.
  • Für Publikationen, die nach dem 31. Mai erscheinen, kann im folgenden Studienjahr ein Antrag gestellt werden.
     
Übersicht
StudienjahrFörderzeitraum (Zeitpunkt der Veröffentlichung)AntragsfristAnrechnung der LVS
2023/202401.01.2023 - 31.05.202431.05.2024Studienjahr 2023/2024
2024/202501.01.2024 - 31.05.202531.05.2025Studienjahr 2024/2025

Förderverfahren

Um die Förderung einer Lehrpublikation zu beantragen, ist das vollständig ausgefüllte Antragsformular sowie der veröffentlichte Beitrag als PDF-Dokumente per Mail an das Funktionspostfach lehrpublikationsfoerderung(at)hspv.nrw.de einzureichen. Beratung zur Antragstellung erfolgt durch den Bereich Hochschuldidaktik am Zentrum für Hochschuldidaktik, E-Learning und Medien (Dez. 13.1).

Nach Eingang des Antrags erfolgt eine administrative Überprüfung dessen auf Vollständigkeit, Plausibilität und Passung zu den Förderkriterien durch den Bereich Hochschuldidaktik am Zentrum für Hochschuldidaktik, E-Learning und Medien (Dez. 13.1). Im Nachgang hierzu erhalten die Antragstellenden eine Eingangsbestätigung zu ihrem Antrag.

 

Die Förderentscheidung nach den festgelegten Beurteilungskriterien erfolgt einmal jährlich nach Ende des Förderzeitraums durch die Kommission für Weiterbildung, Hochschuldidaktik und Medien.

Im Anschluss an die Entscheidung der Kommission erhalten die Antragstellenden eine schriftliche Rückmeldung (Förderzusage / Bewilligungsbescheid oder Absage) durch die Vizepräsidentin der HSPV NRW. Im Falle einer Förderung wird die Deputatsreduktion direkt in Abstimmung mit der Personalabteilung veranlasst.

Organisation und Kontakt

Die organisatorische Betreuung der Lehrpublikationsförderung an der HSPV NRW obliegt dem Teildezernat 13.1 – Hochschuldidaktik am Zentrum für Hochschuldidaktik, E-Learning und Medien der HSPV NRW.

Das Organisationsteam der Lehrpublikationsförderung erreichen Sie per Mail unter folgendem Funktionspostfach:

Lehrpublikationsförderung

Funktionspostfach für Anfragen und Antragsstellungen

lehrpublikationsfoerderung(at)hspv.nrw.de