Der Personalrat der Verwaltungsangehörigen ist ein nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) gewähltes Organ zur Vertretung der Beschäftigten. Der Personalrat der Verwaltungsangehörigen besteht aus sieben Mitgliedern (zwei Beamte und fünf Tarifbeschäftigte) und vertritt ca. 300 Beschäftigte im Sinne des LPVG NRW. Der Personalrat der Verwaltungsangehörigen wählt aus seiner Mitte die vorsitzende Person und die Stellvertreterin beziehungsweise den Stellvertreter. Die vorsitzende Person führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Personalrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.
Nach § 2 Abs. 1 des LPVG NRW arbeiten Dienststelle und Personalvertretung zur Erfüllung der dienstlichen Aufgaben sowie zum Wohle der Beschäftigten im Rahmen der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zusammen. Der Personalrat hat nach dem LPVG NRW zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs-, Informations- und sonstige Beteiligungsrechte.
Vorsitzender des Personalrates der Verwaltungsangehörigen der HSPV NRW, Medientechnik
Verwaltungsleiter, Liegenschaftsverwaltung, Betreuung AK Rheinland, Arbeitsschutz HSPV NRW
Funktionspostfach für Fragen an den Personalrat der Verwaltungsangehörigen
Hier einige beispielhafte Aufgaben aus dem gesetzlich beschriebenen Katalog:
Maßnahmen der Mitbestimmung dürfen nicht ohne Zustimmung des Personalrates vollzogen werden!
Der Personalrat tagt in der Regel jede Woche (immer mittwochs), abwechselnd an den einzelnen Studienorten.
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