Fachbereiche der HSPV NRW
Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) am 30. Juni 2011, unterscheidet die HSPV NRW entsprechend des Studienangebots die zwei Fachbereiche Polizei und Allgemeine Verwaltung / Rentenversicherung (AV/R):
- KVD Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.)
- VBWL Kommunaler Verwaltungsdienst - VBWL (B.A.)
- SVD Staatlicher Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (LL.B.)
- RV Rentenversicherung (LL.B.)
- VINF Verwaltungsinformatik (B.A.)
- Master of Public Management (MPM) Weiterbildender Masterstudiengang
Fachbereichsrat
Die Fachbereichsräte setzen sich zusammen aus Vertretern der Dozentenschaft, der Studierenden, drei Vertretern der Ausbildungskörperschaften, sowie einem Vertreter der Lehrbeauftragten im Fachbereichsrat.
Aufgaben:
Fachkoordination
Der Fachbereichsrat benennt hauptamtliche Lehrende zu Fachkoordinatorinnen bzw. Fachkoordinatoren. Diese arbeiten in Arbeitsgruppen mit den entsprechenden Lehrenden zusammen.
Aufgaben:
Modulkoordination
Für die Bachelorstudiengänge werden Modulkoordinatoren und bei Bedarf Modulgruppenkoordinatoren auf Fachbereichsebene sowie auf örtlicher Ebene eingerichtet. Modulkoordinatoren und Fachbereichskoordinatoren stimmen sich dabei gegenseitig ab.