Fachbereiche der HSPV NRW

Mit dem Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Fachbereiche und Abteilungen der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) am 30. Juni 2011, unterscheidet die HSPV NRW entsprechend des Studienangebots die zwei Fachbereiche Polizei und Allgemeine Verwaltung / Rentenversicherung (AV/R):

Fachbereichsrat

Die Fachbereichsräte setzen sich zusammen aus Vertretern der Dozentenschaft, der Studierenden, drei Vertretern der Ausbildungskörperschaften, sowie einem Vertreter der Lehrbeauftragten im Fachbereichsrat.

Aufgaben:

  • Beschlussfassung über die Studienordnung,
  • Abstimmung der Studieninhalte auf die Erfordernisse der Fachpraxis,
  • Aufstellung von Vorschlägen für die Zusammenarbeit mit den für die fachpraktischen Studienzeiten zuständigen Stellen,
  • Stellungnahme zum Beitrag der Fachhochschule zum Voranschlag für den Landeshaushalt, soweit er den Fachbereich betrifft.

Fachkoordination

Der Fachbereichsrat benennt hauptamtliche Lehrende zu Fachkoordinatorinnen bzw. Fachkoordinatoren. Diese arbeiten in Arbeitsgruppen mit den entsprechenden Lehrenden zusammen.

Aufgaben:

  • Beschaffung von Klausuren und die Abstimmung der Klausuraufgaben mit den Studieninhalten,
  • Zusammenarbeit mit den Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren der anderen Fachbereiche,
  • Abstimmung von Fachproblemen mit den Fachkoordinatorinnen und Fachkoordinatoren der Abteilungen,
  • Überwachung der Studienpläne auf notwendige Veränderungen.

Modulkoordination

Für die Bachelorstudiengänge werden Modulkoordinatoren und bei Bedarf Modulgruppenkoordinatoren auf Fachbereichsebene sowie auf örtlicher Ebene eingerichtet. Modulkoordinatoren und Fachbereichskoordinatoren stimmen sich dabei gegenseitig ab.