Die Aufgaben des Senats sind im Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD) geregelt.
Diese betreffen im Wesentlichen:
Der Senat setzt sich zusammen aus:
Ferner gehören die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, die Stellvertretung der Leiterin oder des Leiters und die Fachbereichssprecherinnen und Fachbereichssprecher dem Senat mit beratender Stimme an - soweit sie nicht stimmberechtigtes Mitglied gemäß Ziffer 1 bis 6 sind.
Wir verwenden auf unserer Website verschiedene Arten von Cookies:
Zum einen benötigen wir zwingend technische und funktionale Cookies, um unsere Seite nutzbar und nutzerfreundlicher zu machen.
Zum anderen setzen wir Statistik-Cookies für anonyme Statistikzwecke ein. Hierbei wird nur ein kleiner Teil Ihrer IP-Adresse gespeichert. Da wir mit Matomo ein eigenes Webanalytik-Tool verwenden, verbleiben alle Daten auf unserem Server und es erfolgt keine Übertragung an Externe.
Sie können jederzeit (auch später noch) festlegen, welche Cookies Sie zulassen möchten oder nicht und Ihre Einstellungen entsprechend anpassen.