ÜbersichtSenat der HSPV NRW
Aufgaben des Senats
Die Aufgaben des Senats sind im Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD) geregelt.
Diese betreffen im Wesentlichen:
- Grundsatzentscheidungen
- Beschlussfassungen über Satzungen und Ordnungen der Fachhochschule
- Beschlussfassung über Vorschläge für die Berufung von Professorinnen und Professoren
- Mitwirkung bei der Bestellung der Präsidentin/des Präsidenten der Fachhochschule und der (hauptamtlichen) Dozentinnen und Dozenten
Zusammensetzung
Der Senat setzt sich zusammen aus:
- Der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule als Vorsitzende beziehungsweise Vorsitzender oder im Falle ihrer oder seiner Verhinderung ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter
- 15 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten
- Acht Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden
- Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 FHGöD NRW)
- Die Gleichstellungsbeauftragte mit Antrags- und Rederecht
- Zwei von den kommunalen Spitzenverbänden zu bestimmende Mitglieder
- Ein von den Versicherungsträgern, deren Beamtinnen und Beamte an der HSPV NRW ausgebildet werden, gemeinsam zu bestimmendes Mitglied
- Mit beratender Stimme je ein von den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbänden (§ 106 Abs. 4 Satz 1 Landesbeamtengesetz) zu bestimmendes Mitglied
- Mit beratender Stimme ein vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen zu bestimmendes Mitglied
Ferner gehören die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, die Stellvertretung der Leiterin oder des Leiters und die Fachbereichssprecherinnen und Fachbereichssprecher dem Senat mit beratender Stimme an - soweit sie nicht stimmberechtigtes Mitglied gemäß Ziffer 1 bis 6 sind.