Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.hspv.nrw.de/ veröffentlichte Website der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (HSPV NRW).
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG NRW) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurden.
Der Internetauftritt der HSPV NRW soll in einem ersten Schritt durch IT.NRW getestet werden. Der Auftrag soll in den kommenden Wochen erteilt werden, sodass gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit (KBIT) ein Termin, voraussichtlich für Januar 2023, vereinbart werden kann.
Nachdem der Test durchgeführt wurde, wird die HSPV NRW eine Übersicht der Mängel erhalten, die zu beheben sind.
Diese Erklärung wurde am 14. Oktober 2022 erstellt und zuletzt am 17. Oktober 2022 aktualisiert.
Wenn Sie Kontakt zur HSPV NRW aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Meldeformular Platz für Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen:
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Bitte beachten Sie, dass Ihre Angaben mit dem Absenden des Formulars zur Bearbeitung der Kontaktanfrage und deren Abwicklung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Ihre Ansprechpartnerin
Heike Lücking
Leiterin Teildezernat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +49 209 1659-3410
E-Mail: homepage(at)hspv.nrw.de
Sofern nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Zudem können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW direkt per E-Mail kontaktieren.
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