Personalrat Dozentinnen und Dozenten Interessenvertretung

Der Dozentenpersonalrat ist ein nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) gewähltes Organ der Vertretung der Beschäftigten. Der Dozentenpersonalrat vertritt da­bei die Interessen von über 120 Beschäftigten im Beamten- und im Beschäftigtenverhältnis, die haupt­amtlich in der Lehre tätig sind.

Eine Besonderheit besteht darin, dass die Professorinnen und Professo­ren keine Beschäftigten im Sinne des LPVG sind und daher formal gar nicht vom Personalrat vertreten werden können. Dennoch sehen wir uns als Ansprechpartner aller Hochschul­mitglieder - insbesondere dort, wo sich gleiche Interessen bilden.

Die vom Gesetzgeber definierte grundsätzliche Aufgabe besteht vor allem in der vertrauensvollen Zusam­menarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat zum Wohle der Beschäf­tigten und zur Erreichung der von der Institution zu verfolgenden Ziele.

Kontakt

HSPV NRW - Abteilung Gelsenkirchen
Wanner Straße 158-160
45888 Gelsenkirchen

dozentenpersonalrat(at)hspv.nrw.de

Mitglieder

Vorsitzender

RD Thomas Folz
Studienort Gelsenkirchen
thomas.folz(at)hspv.nrw.de


Stellvertretende Vorsitzende

RD Christoph Stockel-Veltmann
Studienort Münster
christoph.stockel-veltmann(at)hspv.nrw.de

RD'in Andrea Hardenberg
Studienort Gelsenkirchen
andrea.hardenberg(at)hspv.nrw.de


Stimmberechtigte Mitglieder

RD Ralf Novotny
Studienort Bielefeld
ralf.novotny(at)hspv.nrw.de

RBe Ursula Bröer
Studienort Duisburg
ursula.broeer(at)hspv.nrw.de

Mitbestimmungsrecht

  • Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Be­schäftigten zu überwachen
  • Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
  • Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
  • Gestaltung der Arbeitsplätze
  • Richtlinien für die personelle Auswahl bei Einstellungen, bei Versetzungen, bei Hö­hergruppierungen und bei Kündigungen
  • Beurteilungsrichtlinien
  • Allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten, Auswahl der Teilnehmenden an Fortbildungsveranstaltungen
  • Inhalt von Personalfragebögen
  • Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen (insbesondere Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie berufli­cher Aufstieg)

Die Beschäftigten, die als hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten tätig sind, können in Personalangelegenheiten (zum Beispiel Ein­stellung, Beförderung, Ablehnung von Nebentätigkeiten, Umsetzung mit Wechsel des Dienstortes oder Versetzung) die Beteiligung des Personalrates be­antragen.

Praktische Bedeutung dürfte dieses Antragsrecht vor allem dort haben, wo ein Eingriff in bestehende Rechte be­absichtigt ist.
In den sonstigen Fällen der Mitbestim­mung sowie in den Fällen der Mitwir­kung und der Anhörung ist ein solcher Antrag nicht erforderlich.
 

Maßnahmen der Mitbestimmung dürfen nicht ohne die Zustimmung des Personalrates vollzogen werden!