Personalrat Dozentinnen und DozentenInteressenvertretungen
Personalrat der Dozentinnen und Dozenten
Der Dozentenpersonalrat ist ein nach den Bestimmungen des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) gewähltes Organ der Vertretung der Beschäftigten. Der Dozentenpersonalrat vertritt dabei die Interessen von über 120 Beschäftigten im Beamten- und im Beschäftigtenverhältnis, die hauptamtlich in der Lehre tätig sind.
Eine Besonderheit besteht darin, dass die Professorinnen und Professoren keine Beschäftigten im Sinne des LPVG sind und daher formal gar nicht vom Personalrat vertreten werden können. Dennoch sehen wir uns als Ansprechpartner aller Hochschulmitglieder - insbesondere dort, wo sich gleiche Interessen bilden.
Die vom Gesetzgeber definierte grundsätzliche Aufgabe besteht vor allem in der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat zum Wohle der Beschäftigten und zur Erreichung der von der Institution zu verfolgenden Ziele.
Kontakt
HSPV NRW - Abteilung Gelsenkirchen
Wanner Straße 158-160
45888 Gelsenkirchen
(0209) 155 282 304
dozentenpersonalrat(at)hspv.nrw. de
Mitglieder
Vorsitzender
RD Thomas Folz
Studienort Gelsenkirchen
thomas.folz(at)hspv.nrw. de
Stellvertretende Vorsitzende
RD Christoph Stockel-Veltmann
Studienort Münster
christoph.stockel-veltmann(at)hspv.nrw. de
RD'in Andrea Hardenberg
Studienort Gelsenkirchen
andrea.hardenberg(at)hspv.nrw. de
Stimmberechtigte Mitglieder
RD Ralf Novotny
Studienort Bielefeld
ralf.novotny(at)hspv.nrw. de
Mitbestimmungsrecht
- Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen
- Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage
- Regelung der Ordnung in der Dienststelle und des Verhaltens der Beschäftigten
- Gestaltung der Arbeitsplätze
- Richtlinien für die personelle Auswahl bei Einstellungen, bei Versetzungen, bei Höhergruppierungen und bei Kündigungen
- Beurteilungsrichtlinien
- Allgemeine Fragen der Fortbildung der Beschäftigten, Auswahl der Teilnehmenden an Fortbildungsveranstaltungen
- Inhalt von Personalfragebögen
- Maßnahmen, die der Durchsetzung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männern dienen (insbesondere Einstellung, Beschäftigung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie beruflicher Aufstieg)
Die Beschäftigten, die als hauptamtliche Dozentinnen und Dozenten tätig sind, können in Personalangelegenheiten (zum Beispiel Einstellung, Beförderung, Ablehnung von Nebentätigkeiten, Umsetzung mit Wechsel des Dienstortes oder Versetzung) die Beteiligung des Personalrates beantragen.
Praktische Bedeutung dürfte dieses Antragsrecht vor allem dort haben, wo ein Eingriff in bestehende Rechte beabsichtigt ist.
In den sonstigen Fällen der Mitbestimmung sowie in den Fällen der Mitwirkung und der Anhörung ist ein solcher Antrag nicht erforderlich.
Maßnahmen der Mitbestimmung dürfen nicht ohne die Zustimmung des Personalrates vollzogen werden!