
Frauenvollversammlung 2023Save the Date
Am 6. Dezember 2023 findet die diesjährige Frauenvollversammlung unter dem Motto „Mut steht dir! Umgang mit herausfordernden Situationen“ statt
Frauen und Männer an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW sollen entsprechend ihrer Qualifikation gleiche Entwicklungsmöglichkeiten haben. Bestehende Nachteile für Frauen sollen beseitigt werden. Zudem steht die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Mittelpunkt.
Um diese Aufgabe umzusetzen, wird an der HSPV NRW die Gleichstellungskommission gewählt. Gemäß § 32 der Grundordnung der HSPV NRW setzt sich die Kommission aus zwei Professorinnen/Dozentinnen, zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen sowie zwei Studentinnen zusammen.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 18. November 2019 wurden Andrea Nagel und Ines Zeitner zu Gleichstellungsbeauftragten gewählt. Wie bereits in den vergangenen Jahren, werden sie die Aufgabe im Team wahrnehmen. Sie setzen sich gemäß § 32 der Grundordnung der HSPV NRW für die Belange der Frauen (Lehrende, Mitarbeiterinnen oder Studentinnen) an der HSPV NRW ein. Beispiele hierfür sind die Mitwirkung bei der Erstellung des Frauenförderplans, Beratungen bei frauenspezifischen Problemen sowie das intensive Begleiten von anstehenden Auswahl- und Berufungsverfahren.
Den Studierenden stehen ergänzend die Gleichstellungsbeauftragten der Ausbildungsbehörden und des LAFP NRW zur Verfügung.
Haben Sie Fragen oder Anregungen? Benötigen Sie Unterstützung?
Dann melden Sie sich bei uns!
Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten
Nähere Informationen zu unseren Beratungsangeboten finden Sie auf der Website der HSPV NRW:
Sprache soll alle Menschen gleichermaßen ansprechen und sie vor allem gleich behandeln. Dennoch sind viele Texte immer noch im generischen Maskulinum, also in der männlichen Sprachform, verfasst, bei der Frauen zwar auch angesprochen werden sollen, aber nicht konkret benannt werden. Um die sprachliche Gleichbehandlung zu fördern und das weibliche Geschlecht sprachlich sichtbar zu machen, müssen Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen werden. Deshalb sollten in der täglichen Kommunikation möglichst geschlechtsumfassende Formulierungen verwendet werden – auch an der HSPV NRW.
Eine professionelle Darstellung der HSPV NRW in der internen und externen Kommunikation erfordert eine einheitliche Regelung zur geschlechtersensiblen Sprachgestaltung. Daher hat das Präsidium in Abstimmung mit der Gleichstellungskommission der HSPV NRW folgende Regelungen für die Hochschulkommunikation vereinbart:
Diese Regelungen gelten für sämtlichen Schriftverkehr.
Weitere Informationen zum Thema sowie hilfreiche Beispiele zum Formulieren von gendersensiblen Texten können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen.