FrauenvollversammlungSave the Date
Am 10. Oktober 2024 findet die diesjährige Frauenvollversammlung unter dem Motto "Trotz Fleiß kein Preis" statt
Frauen und Männer an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW (HSPV NRW) sollen entsprechend ihrer Qualifikation gleiche Entwicklungsmöglichkeiten haben. Bestehende Nachteile für Frauen sollen beseitigt werden. Zudem stehen die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und der Schutz vor sexueller Belästigung im Mittelpunkt der Gleichstellungsarbeit.
Um diese Aufgaben umzusetzen, wird an der HSPV NRW die Gleichstellungskommission gewählt. Gemäß § 32 der Grundordnung der HSPV NRW setzt sich die Kommission aus zwei Professorinnen / Dozentinnen, zwei Verwaltungsmitarbeiterinnen sowie zwei Studentinnen zusammen.
Im Rahmen der konstituierenden Sitzung am 6. Dezember 2023 wurden KDin Ines Zeitner als Gleichstellungsbeauftragte und Prof. Dr. Nicole Wolf als ihre Vertreterin gewählt. Wie in den vergangenen Jahren, werden beide die Aufgabe im Team wahrnehmen. Sie setzen sich gemäß § 32 der Grundordnung der HSPV NRW für die Belange der Frauen (Lehrende, Mitarbeiterinnen oder Studentinnen) an der Hochschule ein. Beispiele hierfür sind die Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungsplans, Beratungen bei frauenspezifischen Problemen sowie das intensive Begleiten von anstehenden Auswahl- und Berufungsverfahren.
Den Studierenden stehen ergänzend die Gleichstellungsbeauftragten der Ausbildungsbehörden und des LAFP NRW zur Verfügung.
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Gleichstellungsbeauftragte
Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten
Dozentinnen / Professorinnen:
Mitarbeiterinnen:
Studentinnen:
Nähere Informationen zu unseren Beratungsangeboten finden Sie auf der Website der HSPV NRW:
Sprache soll alle Menschen gleichermaßen ansprechen und sie vor allem gleich behandeln. Dennoch sind viele Texte immer noch im generischen Maskulinum, also in der männlichen Sprachform, verfasst, bei der Frauen zwar auch angesprochen werden sollen, aber nicht konkret benannt werden. Um die sprachliche Gleichbehandlung zu fördern und das weibliche Geschlecht sprachlich sichtbar zu machen, müssen Frauen und Männer gleichermaßen angesprochen werden. Deshalb sollten in der täglichen Kommunikation möglichst geschlechtsumfassende Formulierungen verwendet werden – auch an der HSPV NRW.
Eine professionelle Darstellung der HSPV NRW in der internen und externen Kommunikation erfordert eine einheitliche Regelung zur geschlechtersensiblen Sprachgestaltung. Daher hat das Präsidium in Abstimmung mit der Gleichstellungskommission der HSPV NRW folgende Regelungen für die Hochschulkommunikation vereinbart:
Diese Regelungen gelten für sämtlichen Schriftverkehr.
Weitere Informationen zum Thema sowie hilfreiche Beispiele zum Formulieren von gendersensiblen Texten können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen.