Kommission für Europa & Internationales Grundsatzfragen internationaler Kooperationen

Die Kommission für Europa und Internationales ist eine vom Senat der HSPV NRW berufene Kommission und berät ihn in Grundsatzfragen zu internationalen Kooperationen.

Sie hat die Aufgabe, über Art und Umfang bestehender Initiativen, neuer internationaler Kooperationen sowie über die Beendigung von Kooperationen zu beraten. Dies geschieht gemeinsam mit den beiden Beauftragten für Europa und Internationales des jeweiligen Fachbereichs sowie dem International Office. Über das Ergebnis der Beratungen gibt die Kommission eine Empfehlung an den Senat der HSPV NRW ab.

Die HSPV NRW sieht die Internationalisierung des Studiums in der öffentlichen Verwaltung als Investition in die Zukunft und als Mittel zur Qualitätssteigerung in Lehre und Forschung durch Mobilität und grenzübergreifende Zusammenarbeit. 

Die konkreten Projekte zu internationalen Kooperationen sind

Fördergrundsätze und -kriterien

Die Kommission für Europa und Internationales ist Ansprechpartner für die finanzielle Unterstützung von Kooperationsprojekten.
 

Grundsätze für eine Förderung

  • Reisekosten von Studierenden werden anteilig gefördert. Weitere Details können Sie der folgenden PDF-Datei entnehmen (nach erfolgreicher Anmeldung im internen Bereich der Homepage).
  • Reisekosten begleitender Lehrkräfte werden nicht gefördert, sondern sind als Dienstreise abzurechnen.
  • Grundsätzlich werden in Zeiten der Digitalisierung keine Anbahnungsbesuche gefördert. Falls eine Kooperation nicht virtuell vereinbart und begonnen werden kann, sind begründete Ausnahmen möglich.
     

Förderkriterien

Die Kommission für Europa und Internationales nimmt eine einzelfallbezogene Bewertung von Förderanträgen vor. Maßgebliche Bewertungskriterien sind:

  • Eine bereits existierende Partnerschaft, wobei Dauer und Intensität des bisherigen Kontakts berücksichtigt werden.
  • Die geografische Nähe (unmittelbare Nachbarländer Belgien, Niederlande / EU-Mitgliedsstaaten).
  • Der Grad der Aktivierung der Studierenden: Erstrebenswert ist, dass die Studierenden im Rahmen von Kooperationsprojekten wie beispielsweise einer Summer School eine bewertete Studienleistung (zum Beispiel Seminar) erbringen.
     

Verfahren

Anträge für das kommende Haushaltsjahr werden jeweils in einer Kommissionssitzung in der ersten Novemberhälfte (auch virtuell) entschieden. Alle bis zur Kommissionssitzung eingegangen Anträge werden unabhängig vom Zeitpunkt des Eingangs gleichbehandelt. Anträge, die nach dieser Kommissionssitzung eingehen, können nur aus ggf. verbleibenden Mitteln gefördert werden. Förderzusagen stehen prinzipiell unter dem Vorbehalt, dass Haushaltsmittel verfügbar sind und die Hochschulverwaltung diese Mittel für das befürwortete Vorhaben freigibt.

Die Antragsstellenden sollen an diesen Sitzungen teilnehmen.

Im Fall einer (Teil-)Ablehnung eines Antrags wird die Begründung hierfür im Protokoll vermerkt.

Vorsitz

Frau Prof.'in Dr. Gisela Pauli Caldas
Studienort Köln

Raum: 1.55

+49 221 912652-3470gisela.paulicaldas(at)hspv.nrw.de