Ich befinde mich zum Zeitpunkt der Wahl in der fachpraktischen Studienzeit. Wie kann ich trotzdem wählen?

Studierende der HSPV NRW, die zum Zeitpunkt der Wahl ihre fachpraktische Studienzeit ableisten, geben ihre Stimme brieflich ab.

Aus diesem Grund hat der jeweilige Ortswahlvorstand den Wahlberechtigten folgende Unterlagen an die Privatanschrift zu übersenden:

  • Stimmzettel,
  • Wahlumschläge und
  • einen größeren Freiumschlag, der die Anschrift des Ortsbriefwahlvorstandes und als Absender den Namen des Wahlberechtigten und die Anschrift der Einstellungsbehörde sowie den Vermerk „Briefliche Stimmabgabe“ trägt.

Ein gesonderter Antrag der Studierenden ist dafür nicht erforderlich.