Gremienwahl 2021Nachfrist zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Studentische Mitglieder für die Neuwahl des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung/ Rentenversicherung (AV/R) gesucht

Innerhalb der gesetzten Frist bis zum 10. September 2021 sind keine Wahlvorschläge für die studentischen Mitglieder des Fachbereichs Allgemeine Verwaltung/ Rentenversicherung (AV/R) eingegangen. Aus diesem Grund setzt der zentrale Wahlvorstand, mit Beschluss vom 14. September 2021, eine Nachfrist gemäß § 16 Abs. 1 a WahlO für diese Gruppe.

Die Studierenden werden gebeten, bis zum 22. September 2021 um 23:59 Uhr gültige Wahlvorschläge im Original zu übersenden an den:

Zentralen Wahlvorstand der HSPV NRW
Zentralverwaltung / Dez. 12.2
Haidekamp 73
45886 Gelsenkirchen

Die entsprechenden Dokumente finden Sie in den Amtlichen Mitteilungen sowie als Download auf dieser Seite.

Der zentrale Wahlvorstand weist darauf hin, dass bei einem Verzicht auf die Einreichung, die Gruppe der Studierenden im Fachbereichsrat AV/R nicht vertreten sein wird (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 WahlO analog).

Bei Rückfragen können Sie sich gerne jederzeit an den zentralen Wahlvorstand, der die Gremienwahl koordiniert, oder an das Dezernat 12.2 in der Zentralverwaltung wenden.

Wahlvorschäge AV/R
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