Ich bin Mitarbeiter/in der HSPV und zugleich nebenamtliche/r Lehrende/r. Kann ich damit mehrfach wählen?

Nein, gemäß § 3 Abs. 2 Wahlordnung für die Wahl des Senates, der Fachbereichsräte und der Gleichstellungskommission der Hochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (WahlO FHöV NRW) sind Sie nur in Ihrer genannten Gruppe wahlberechtigt.

Eine Gruppe bilden jeweils:

  • Professorinnen/ Professoren und Dozentinnen/ Dozenten einschließlich Abteilungsleiter/innen,
  • die Studierenden und
  • die Mitarbeitenden.

Der für die Gruppenzugehörigkeit maßgebende Zeitpunkt ist der Tag der Wahlausschreibung.

In der Frage aufgeführten Beispiel wären Sie nur für die Gruppe der Mitarbeitenden wahlberechtigt.