GremienwahlIch bin Mitarbeiter/in der HSPV und zugleich nebenamtliche/r Lehrende/r. Kann ich damit mehrfach wählen?
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Nein, gemäß § 3 Abs. 2 Wahlordnung für die Wahl des Senates, der Fachbereichsräte und der Gleichstellungskommission der Hochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen (WahlO FHöV NRW) sind Sie nur in Ihrer genannten Gruppe wahlberechtigt.
Eine Gruppe bilden jeweils:
Der für die Gruppenzugehörigkeit maßgebende Zeitpunkt ist der Tag der Wahlausschreibung.
In der Frage aufgeführten Beispiel wären Sie nur für die Gruppe der Mitarbeitenden wahlberechtigt.