Einstellungsbehörden
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Hinweis Einstellungsbehörden
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Die Einstellungebehörden für ein duales Studium an der HSPV NRW lassen sich in drei Bereiche gliedern (Land NRW, kommunale Behörden und Deutsche Rentenversicherung). Dazu gehören unter anderem die Polizei, die Bezirksregierungen, Städte, Kreise oder Gemeinden sowie die Deutschen Rentenversicherungen Rheinland und Westfalen.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich nicht direkt an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW einschreiben können.
Ein Bachelorstudium ist nur in Verbindung mit einer Ausbildung bei einer der folgenden Einstellungsbehörden möglich.
Übersicht der Einstellungsbehörden
Land NRW
Zum Land NRW gehören folgende Einstellungsbehörden: die Polizei, die Bezirksregierungen, das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW, das Landesamt für Finanzen, die Landwirtschaftskammer und der Landesbetrieb Straßenbau NRW.
Kommunale Behörden
Zu den kommunalen Einstellungsbehörden gehören die Gemeinden, Städte, Kreise und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen. Folgende Studiengänge werden angeboten:
- Kreise Internetseite des MHKBD
- Städte Internetseite des MHKBD
- Gemeinden Internetseite des MHKBD
- Gemeindeverbände Internetseite des MHKBD
- Landschaftsverband Rheinland (LVR) Offizielle Internetseite
- Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Offizielle Internetseite
- Regionalverband Ruhr Offizielle Website
- StädteRegion Aachen Offizielle Internetseite
Rentenversicherung
Die beiden Einstellungsbehörden für den Studiengang Rentenversicherung sind die DRV Rheinland und die DRV Westfalen.