Die Studie der FHöV NRW zur Wirksamkeit der Bodycam im Wachdienst der Polizei NRW ist abgeschlossen. Im Abschlussbericht wird vor dem Hintergrund der Diskussion um steigende Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte die Hypothese diskutiert, dass offene Audio- und Videoaufzeichnungen durch die Polizei eine deeskalierende Wirkung entfalten und Gewaltdelikte reduzieren können.
Theoretisch kann dies sowohl durch höhere subjektive Sanktionswahrscheinlichkeiten als auch dadurch begründet werden, dass sich Personen dann eher gemäß ihren (normkonformen) Werte und Überzeugungen verhalten, wenn sie ihr Verhalten vor Augen gehalten oder widergespiegelt bekommen.
Die präventive und deeskalierende Wirkung sichtbar am Körper getragener Aufzeichnungsgeräte (Bodycams) während polizeilicher Maßnahmen im Wachdienst der Polizei war insbesondere im deutschen Sprachraum bisher noch nicht in dem Umfang erforscht, als dass belastbare Erkenntnisse für polizeirechtliche, polizeistrategische und polizeitaktische Entscheidungen vorlagen.
Ein Projektteam des an der FHöV NRW angegliederten Instituts für Polizei- und Kriminalwissenschaften hat die Wirkung der Bodycam im Wachdienst der Polizei NRW im Auftrag des Innenministeriums NRW erforscht. Im Rahmen des umfangreichen und langwierigen Forschungsprojekts wurden unter anderem quantitative und qualitative Befragungen von Polizeibeamtinnen und -beamten durchgeführt, Polizeidaten mit einem randomisierten Design ausgewertet und Videoaufnahmen der Bodycams analysiert. Damit konnten belastbare Befunde zur Wirkung der Bodycam getroffen werden, die in entsprechende Handlungsempfehlungen mündeten.
Mit dem Forschungsbericht werden die differenzierten Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der Öffentlichkeit vorgestellt. Der Landtag NRW wird unter Berücksichtigung der Studienergebnisse über die Fortführung beziehungsweise Neufassung des § 15 c PolG NRW beraten.
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