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Das Studierendenparlament stellt die demokratisch legitimierte Repräsentation der Studierendenschaft der HSPV NRW dar und besteht aus maximal 38 stimmberechtigten Mitgliedern. Die Sitzungen des Studierendenparlaments sind hochschulöffentlich. Das bedeutet, dass neben den stimmberechtigen Mitgliedern jede/r Studierende der HSPV NRW als Gast teilnehmen und mitdiskutieren kann. Das Studierendenparlament wird durch den Landesstudierendenvorstand einberufen und tagt zweimal im Jahr für jeweils zwei Tage. Darüber hinaus sind nach Bedarf eintägige Sitzungen möglich.
Im Rahmen des Studierendenparlaments wird der Landesstudierendenvorstand, bestehend aus dem/der Landesstudierendensprecher/in und vier weiteren Vorstandsmitgliedern gewählt. Das Studierendenparlament fasst Beschlüsse und formuliert Anträge, die den Fachbereichen und/oder dem Senat vorgelegt werden. Zudem dient es dem Interessenaustausch und bietet die Möglichkeit überörtliche Kontakte zu knüpfen und Probleme gemeinsam anzugehen oder gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten.
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