HSPV-Präsident Martin Bornträger über die aktuelle Perspektive der Lehre in der Corona-Pandemie
Video-Statement von HSPV-Präsident Martin Bornträger zum weiteren Studienbetrieb
Nach Beratungen durch den Krisenstab und die Koordinierungsgruppe Corona hat das Präsidium entschieden, ab dem 14. März 2022 in den präsenzgeminderten Normalbetrieb zurückzukehren. Somit findet der Studienbetrieb wieder regulär an den Studienorten statt.
Für die Abschlussjahrgänge, also den EJ 2019, ist zur Sicherstellung des Studienabschlusses keine Rückkehr in die Präsenz geplant, sondern die Fortführung der Online-Lehre für die verbleibenden Wochen vorgesehen.
Für diese Jahrgänge sind auch die mündlichen Prüfungen online durchzuführen, es sei denn, in der Prüfung wird über das endgültige Bestehen/Nicht-Bestehen entschieden.
Alle Prüfungen (bis auf die oben genannten) finden in Präsenz statt. Klausuren sind weiterhin in Halbkursen zu schreiben.
Wurde ein Teil der mündlichen Prüfungen (z.B. Fachgespräche, Posterpräsentationen) bereits vor dem 14. März 2022 online abgenommen, ist dies auch für die noch ausstehenden mündlichen Prüfungen innerhalb eines Moduls fortzuführen.
Alle kursübergreifenden Lehrformate wie TSK, BRR usw. sind ebenfalls von der Rückkehr in die Präsenz umfasst.
Gemäß Corona-SchutzVO gilt die Maskenpflicht während der Vorlesung für Studierende. Solange alle Hygienemaßnahmen jederzeit eingehalten werden können, sind Lehrende hiervon ausgenommen.
Die Experimentierphase Online-Lehre ist seit Beginn des Jahres bereits beendet. Der Studienbetrieb findet ab dem 14.03.2022 regulär in Vollpräsenz statt. Für die Abschlussjahrgänge (EJ 2019) ist keine Rückkehr in die Präsenz geplant sondern die Fortführung der Online-Lehre. Das heißt, dass die vorherigen Modelle ab dem 14.03.2022 aufgehoben werden.
Alle kursübergreifenden Lehrformate finden ebenfalls in Präsenz unter den bekannten allgemeingeltenden Hygienemaßnahmen statt.
Die Spuckschutzwände bleiben weiterhin ein wichtiger Bestandteil des gesamten Hygienekonzeptes. Eine Demontage ist nicht vorgesehen, auch wenn derzeit eine Maskenpflicht für die Studierenden während der Vorlesung besteht. Es ist möglich, dass mit fortschreitender Entwicklung in der Gesellschaft eine Maskenpflicht nicht mehr vorgesehen ist.
Zunächst ist keine Sonderreglung für die Durchführung der Kolloquien im August vorgesehen. Sofern sich Änderungen ergeben, werden wir Sie entsprechend informieren.
Sollten Lehrende sowohl im Einstellungsjahrgang 2019 als auch in den beiden anderen Einstellungsjahrgängen innerhalb eines Tages lehren, ist die Lehre für den Einstellungsjahrgang 2019 in einem Hybrid-Format durchzuführen (vom Studienort aus).
Ab dem 14. März 2022 entfällt die Kontaktnachverfolgung. Wenden Sie sich daher im Falle einer Erkrankung, eines Verdachts oder einer Frage bitte direkt per Mail an die Verwaltung der Studienorte:
Studienort | Kontakt |
---|---|
Aachen | ac.service(at)hspv.nrw.de |
Bielefeld | bi.service(at)hspv.nrw.de |
Dortmund | do.service(at)hspv.nrw.de |
Duisburg | du.service(at)hspv.nrw.de |
Gelsenkirchen | ge.service(at)hspv.nrw.de |
Hagen | ha.service(at)hspv.nrw.de |
Herne | he.service(at)hspv.nrw.de |
Köln | k.service(at)hspv.nrw.de |
Mülheim an der Ruhr | mh.service(at)hspv.nrw.de |
Münster | ms.service(at)hspv.nrw.de |
Zentralverwaltung | corona(at)hspv.nrw.de |
Die Mailadresse corona(at)hspv.nrw.de steht ausschließlich den Mitarbeitenden der Zentralverwaltung sowie für die interne Kommunikation zur Verfügung.
Ausschließlich im Falle einer bestätigten Corona-Infektion und während der Abklärung der Infektion (Wartefrist bis das PCR-Testergebnis vorliegt), ist eine hybride Zuschaltung sowohl für Studierende als auch für Lehrende möglich. Erkältungssymptome rechtfertigen, solange ein negativer Selbsttest bei der HSPV NRW vorliegt, keine hybride Teilnahme.
Zur Überbrückung von Betreuungsengpässen wird derzeit ein Hybrid-Konzept erarbeitet. Grundsätzlich ist zunächst keine Zuschaltung in diesen Fällen möglich. Im Falle einer begründeten Ausnahmesituation, ist eine Einzelfallentscheidung möglich.
Zur weiteren Corona-Prävention wird die bisher bestehende Teststrategie fortgeführt, das heißt geimpfte (auch geboosterte) und genesene Personen sollen sich zweimal pro Woche testen. Nicht unter diese Gruppe fallende Personen sollen sich täglich testen. Verwaltungsmitarbeitende prüfen, wie mittlerweile gewohnt, stichprobenartig die Nachweise. Alle Beschäftigten der HSPV NRW (Verwaltungsmitarbeitende, hauptamtlich Lehrende) können die Testmöglichkeiten in der örtlichen Verwaltung nutzen. Bei Studierenden erfolgt dies wie bisher auch im Kursverband.
Auch die weiteren bisherigen Maßnahmen, wie Spuckschutzwände, Raumlüfter, einheitliche Verkehrswege, Desinfektionen usw. bleiben bestehen.
Ergänzend dazu sieht die Corona-SchutzVO derzeit eine Maskenpflicht während der Vorlesungen für alle im Raum befindlichen Personen vor. Sollte es hier zu Lockerungen kommen, werden wir diese natürlich unverzüglich umsetzen.
Eine Übersicht der Zugangsregelungen können Sie der Homepage entnehmen.
Die Eigenverantwortung aller Hochschulangehörigen ist die wichtigste Voraussetzung, um die schrittweise Rückkehr in eine Normalität realisieren zu können.
Als infizierte Person sind Sie daher aufgefordert, all Ihre Kontakte innerhalb und außerhalb der Hochschule eigenständig zu informieren.
Ergänzend dazu wird es seitens der HSPV NRW kursweise Informationen an Studierende und Lehrende geben, in deren Kurs ein positiver Fall aufgetreten ist.
Betroffene Personen sind aufgefordert, sich umsichtig zu verhalten und sich durch Testungen abzusichern.
Veranstaltungen können wieder in Präsenz stattfinden. Hierbei sollten weiterhin Abstände gewahrt sein und ebenfalls Testungen in dem Maße durchgeführt werden, wie es für den Lehrbetrieb vorgesehen ist. Externe Personen müssen sich hierfür eigenständig testen, Mitarbeitende der Hochschule können die Testmöglichkeiten der HSPV NRW nutzen.
Kursfahrten und Exkursionen können wieder regulär geplant werden.
Ab dem 14. März 2022 werden keine zentralen Corona-Newsletter mehr versendet.
Für die Verwaltung findet grundsätzlich die DV mobiles Arbeiten Anwendung. Bis zur Aufhebung der Homeoffice-Regelungen seitens der Bundesregierung bleibt das Antragsverfahren ausgesetzt. Hierüber werden wir Sie entsprechend informieren.
Auf den Corona-Seiten der HSPV NRW steht Ihnen zudem eine Übersicht der bisherigen Corona-Newsletter des Präsidiumsbüros zur Verfügung.
E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW
Wir verwenden auf unserer Website verschiedene Arten von Cookies:
Zum einen benötigen wir zwingend technische und funktionale Cookies, um unsere Seite nutzbar und nutzerfreundlicher zu machen.
Zum anderen setzen wir Statistik-Cookies für anonyme Statistikzwecke ein. Hierbei wird nur ein kleiner Teil Ihrer IP-Adresse gespeichert. Da wir mit Matomo ein eigenes Webanalytik-Tool verwenden, verbleiben alle Daten auf unserem Server und es erfolgt keine Übertragung an Externe.
Sie können jederzeit (auch später noch) festlegen, welche Cookies Sie zulassen möchten oder nicht und Ihre Einstellungen entsprechend anpassen.