Corona-NewsletterWiederholung mündlicher Prüfungen

Hinweise zur Wiederholung von mündlichen Prüfungen

Corona-Newsletter vom 21.01.2022

Aufbauend auf dem vorherigen Newsletter möchten wir auf die Regelungen zur Wiederholung von mündlichen Prüfungen hinweisen.
 

Wiederholung mündlicher Prüfungen

Ausgenommen von der grundsätzlichen Regelung der mündlichen Prüfungen im Online-Format sind solche, bei denen im Falle eines wiederholten Nichtbestehens das endgültige Nichtbestehen des jeweiligen Moduls droht und somit die weitere Fortsetzung des Studiums gefährdet ist. In diesen Fällen gilt weiterhin Präsenzpflicht.
 

Beispiele

AV/R
Der Einstellungsjahrgang 2021 hat in dem Modul 4.3 einen Erstversuch und einen Wiederholungsversuch. Der Erstversuch muss im Online-Format stattfinden. Sofern dieser mit nicht ausreichend bewertet wird, muss der Wiederholungsversuch in Präsenz stattfinden.

PVD
Das HS 1.3 kann in einem Erstversuch und einem Wiederholungsversuch absolviert werden. Zudem ist hier die Möglichkeit eines Jokers gegeben. Der Erstversuch sowie der Wiederholungsversuch müssen im Online-Format stattfinden. Sofern beide Versuche mit nicht ausreichend bewertet werden, muss die Joker-Prüfung in Präsenz stattfinden.


Weiterhin gilt: Um das Infektionsgeschehen innerhalb der HSPV NRW verlässlich beurteilen zu können, bitten wir Sie im Falle eines Corona-Verdachts und/oder einer Erkrankung um Mitteilung an die Funktionsadresse des Corona-Fallmanagements.
Auch Studierende im Training oder in der Praxis werden gebeten, sich weiterhin entsprechend der oben genannten Vorgehensweise zu melden.
 

Informationen zu Testmöglichkeiten und weiteres Wissenswertes zu verschiedenen
COVID-19-Beratungsstellen erhalten Sie hier.

Auf den Corona-Seiten der HSPV NRW steht Ihnen zudem eine Übersicht der bisherigen Corona-Newsletter des Präsidiumsbüros zur Verfügung.

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de