Ende der MaskenpflichtCorona-Newsletter

Schutzmaske Corona Virus
Schutzmaske Corona Virus

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung NRW entfällt die Maskenpflicht in den Gebäuden und Außenflächen der HSPV NRW

Der Corona-Newsletter beinhaltet folgende Themen: Aufhebung Maskenpflicht ab dem 04.04.2022, Beibehaltung der 3-G-Zutrittsregelung sowie der Teststrategie, Online-Zuschaltung, Eigenverantwortung wahrnehmen.
Corona-Newsletter vom 01.04.2022

Aufhebung der Maskenpflicht

Mit Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung NRW ab dem 2. April 2022 entfällt die Maskenpflicht in den Gebäuden der HSPV NRW als auch auf den Außenflächen. Das bedeutet, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während der Lehrveranstaltung für Studierende nicht mehr verpflichtend ist.

Gleichwohl möchten wir darauf hinweisen, dass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung neben den weiterhin bestehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen (Raumluftfilter, Spuckschutzwände, Teststrategie etc.) zusätzlich dem Schutz vor einer Infizierung mit dem Coronavirus dient. Daher ist die weitere Nutzung auf freiwilliger Basis selbstverständlich möglich.
 

Zutrittsregelung und Teststrategie

Sowohl die bisherige Zutrittsregelung (3-G-Regelung) als auch die etablierte Teststrategie werden beibehalten.
 

Online-Zuschaltung

Ergänzend möchten wir mitteilen, dass die bisherige Möglichkeit der Online-Zuschaltung im Falle einer Coronaerkrankung und während der Abklärung der Infektion (Wartefrist bis das PCR-Testergebnis vorliegt) weiterhin besteht. Die Möglichkeit der Online-Zuschaltung gilt auch für schwangere und stillende Studentinnen, da hier von einer erhöhten Gefahr bei einer Infektion mit dem Coronavirus ausgegangen wird. Diese Regelung gilt unabhängig von einer Coronaerkrankung. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die örtliche Verwaltung des Studienortes.
 

Eigenverantwortung übernehmen

Die Eigenverantwortung aller Hochschulangehörigen ist weiterhin die wichtigste Voraussetzung, um die Gesunderhaltung aller bestmöglich zu gewährleisten. Als infizierte Person ist es daher weiterhin notwendig, dies der örtlichen Verwaltung mitzuteilen und all Ihre Kontakte innerhalb und außerhalb der Hochschule eigenständig zu informieren.

Informationen zu Testmöglichkeiten und weiteres Wissenswertes zu verschiedenen
COVID-19-Beratungsstellen erhalten Sie hier.

Auf den Corona-Seiten der HSPV NRW steht Ihnen zudem eine Übersicht der bisherigen Corona-Newsletter des Präsidiumsbüros zur Verfügung.

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de