Sondernewsletter CoronaUnterbrechung der Präsenzlehre | Anpassung der Schutzmaßnahmen

Schreiben des Präsidiums zur aktuellen Corona-Lage

Corona-Sondernewsletter vom 11.11.2021: Schreiben des Präsidiums

Die Inzidenzen und die Hospitalisierungsquoten in Deutschland und auch in NRW steigen derzeit in ungewohnt hohem Maße. Ziel der Hochschule ist es weiterhin, einen sicheren Studienbetrieb zu gewährleisten und ein erfolgreiches Studium zu ermöglichen. Darum machen wir die Hochschule „winterfest“. Beachten Sie bitte dazu das beigefügte Schreiben des Präsidiums:


Sehr geehrte Damen und Herren,

das Präsidium hat nach Konsultation der Corona-Koordinierungsgruppe folgende Maßnahmen beschlossen. Sie gelten sowohl für die Studierenden der Bachelor- und Masterstudiengänge als auch für die Lehrenden und die Verwaltung:
 

  1. Die HSPV NRW unterbricht mit einem „Weihnachtsmoratorium“ die Präsenzlehre!
    Das bedeutet, dass die Hochschule ab dem 6. Dezember 2021 bis einschließlich 18. Januar 2022 in die Online-Lehre überführt wird. Dies ist vor allem notwendig, um den Klausurlauf, der für den Erfolg des Studiums existenziell ist, zu schützen.
     
  2. In Anpassung an die Coronaschutz-VO, die seit dem 10. November 2021 gilt, haben sich ab sofort alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, zur Einhaltung der 3G-Regel jeden Tag vor Beginn der Vorlesung beziehungsweise vor Aufnahme des Dienstes zu testen (unter Inanspruchnahme der durch die HSPV NRW zur Verfügung gestellten Tests) oder ein gültiges Testergebnis mit sich zu führen, das nicht älter als 24 Stunden ist.
     
  3. Alle geimpften oder genesenen Personen sind verpflichtet, sich zweimal pro Woche ebenfalls vor den Vorlesungen beziehungsweise vor Aufnahme des Dienstes zu testen. Welche Tage das sind, erfahren Sie von den örtlichen Verwaltungen. Diese Regelung gilt für die Verwaltung, die Lehrenden und die Studierenden gleichermaßen. In der Zentralverwaltung hat diese Testung montags und donnerstags zu erfolgen. Sollten Sie an einem dieser Tage nicht im Dienst oder ein ganzer Kurs nicht in der Hochschule sein, nutzen Sie bitte den darauffolgenden Tag zur Testung.
     
  4. Die Kontrolle obliegt den örtlichen Verwaltungen beziehungsweise den direkten Vorgesetzten in einem stichprobenartigen System, so wie die Coronaschutz-VO dies gestattet.
     
  5. In Ausnahme hierzu ist aufgrund der Karnevalsfeierlichkeiten eine Testung am Montagmorgen, den 15. November 2021 für alle Personen verpflichtend.
     
  6. Lehrbeauftragte, die geimpft oder genesen sind, testen sich bitte an jedem Tag, den sie in der Lehre tätig sind, vorab (höchstens zweimal pro Woche). Nicht geimpfte Personen tragen bitte eigenständig Sorge für die Einhaltung der 3G-Regelung (Arbeitgeberbescheinigungen werden anerkannt).
     
  7. Klausuren finden weiterhin in Präsenz statt.
     
  8. Die Fachgespräche des Fachbereichs Polizei finden in Präsenz statt. Die des Fachbereichs AV/R werden ausschließlich online durchgeführt. Diese Regelung gilt zunächst für Fachgespräche bis Jahresende.
     
  9. Alle kursübergreifenden Veranstaltungen sind in ein Online-Format zu überführen. Diese Regelung gilt ab sofort und bis auf Weiteres.
     
  10. Alle weiteren Veranstaltungen sind online durchzuführen, es sei denn, es besteht eine zwingende dienstliche Notwendigkeit, diese in Präsenz durchzuführen. Hier gilt jedoch ebenfalls die Einhaltung der oben genannten Regelungen, vor allem für externe Teilnehmerinnen und Teilnehmer, das heißt auch geimpfte Personen müssen getestet sein.
     
  11. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass auf den Außenflächen sowie in den Gebäuden bis zum Platz Maskenpflicht gilt. Diese wird aufgrund zahlreicher Verstöße zukünftig wieder strenger kontrolliert. Wiederholte Verstöße werden zur Prüfung disziplinarrechtlicher Konsequenzen an die Ausbildungsleitungen beziehungsweise an die Vorgesetzten weitergegeben.
     
  12. Bitte betreten Sie die Hochschule nicht mit Erkältungssymptomen, sondern suchen Sie einen Arzt auf, der aufklärt, ob ein Corona-Verdacht vorliegt oder nicht.
     
  13. Wir empfehlen keine weiteren Kursfahrten zu planen. Sofern Sie die geplanten Fahrten durchführen wollen, sollte die Unterkunft ebenfalls die 3G-Regel einhalten. Kursfahren sind ausschließlich im Inland und im Kursverband gestattet. Kursübergreifende Kursfahrten sind untersagt. Gleiches gilt für Exkursionen oder ähnliches.
     
  14. Die Auswahl- und Berufungskommissionen können bis zum 5. Dezember 2021 in Präsenz stattfinden, danach sind diese in ein Online-Format zu überführen.
     
  15. Für die Verwaltung gilt weiterhin die aktuell gültige Dienstvereinbarung zur mobilen Arbeit. Das entsprechende Antragsverfahren wird bis zum 14. Januar 2022 ausgesetzt, sodass Sie auch hiervon Gebrauch machen können, wenn Ihr Antrag noch nicht genehmigt wurde. Die Entscheidung hierüber obliegt dem direkten Vorgesetzten.


Diese Maßnahmen unterstehen weiterhin dem Vorbehalt einer Anpassung, soweit die pandemische Lage dies erfordert.

Wir empfehlen Ihnen, nach Möglichkeit individuell mit Ihrem Hausarzt die Inanspruchnahme der Booster-Impfung zu besprechen.

Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund !


Ihr
Präsidium der HSPV NRW

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de