Corona-NewsletterStudienbetrieb ab dem 19. Januar 2022

Die HSPV NRW entscheidet nächste Woche darüber, wie der weitere Studienbetrieb ausgestaltet sein wird

Corona-Newsletter vom 07.01.2022

Zunächst möchten wir die Gelegenheit nutzen und Ihnen ein frohes und vor allem gesundes neues Jahr wünschen!
 

Maskenpflicht

Mit der ab dem 28. Dezember 2021 geltenden Coronaschutz-VO hat sich eine Maskenpflicht innerhalb von geschlossenen Räumen überall dort ergeben, wo ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Diese Regelung gilt ausdrücklich nicht für Prüfungssituationen, sodass der aktuelle Klausurlauf wie bisher durchgeführt werden kann.
Im Bereich der Verwaltung wird darauf hingewiesen, dass bei einer Mehrfachbelegung von Büros Maskenpflicht besteht. Versuchen Sie daher bitte, eine solche zu vermeiden.
 

Studienbetrieb ab dem 19. Januar 2022

Des Weiteren haben Sie sicherlich den Medien entnehmen können, dass aufgrund der Feiertage derzeit keine verlässliche Datenlage zum Infektionsgeschehen vorliegt.
Zugleich tagt die Ministerpräsidentenkonferenz, auf deren Beschlüsse wir ebenfalls eingehen müssen, erst am heutigen Freitag.
Die HSPV NRW wird daher erst in der nächsten Woche (voraussichtlich Mittwoch) eine Entscheidung treffen, wie der Studienbetrieb nach dem 18. Januar 2022 ausgestaltet sein wird. Eine entsprechende Information wird Ihnen umgehend zugehen.
 

Prüfungsrücktritte

Abschließend bitten wir vor allem Studierende darum, die Meldungen an das Corona-Postfach sowie an das Prüfungsamt ausschließlich über die HSPV-Mailadresse zu versenden. Andernfalls ist es möglich, dass diese aufgrund von SPAM-Filtern nicht gelesen werden. Eventuell nicht eingehaltene Fristen beim Prüfungsamt würden in diesem Fall zu Ihren Lasten gehen. Zudem ist bei Vorlage eines positiven PCR-Test-Ergebnisses oder einer Quarantäneverfügung keine zusätzliche ärztliche Bescheinigung notwendig, um einen Prüfungsrücktritt zu beantragen. Gleiches gilt, sollte Ihnen das Coronafallmanagement ein Betretungsverbot für die HSPV NRW ausgesprochen haben.
Einen Prüfungsrücktritt können Sie unter pruefungsunfaehigkeit(at)hspv.nrw.de beantragen. Eine ausschließliche Meldung beim Corona-Postfach reicht nicht aus.


Um das Infektionsgeschehen (vor allem auch innerhalb der HSPV NRW) verlässlich beurteilen zu können, bitten wir Sie jedoch weiterhin, im Falle eines Corona-Verdachts und/oder einer Erkrankung um Mitteilung an die Corona-Funktionsadresse.

Weiterhin gilt: Auch Studierende im Training oder in der Praxis werden gebeten, sich entsprechend der oben genannten Vorgehensweise zu melden.
 

Informationen zu Testmöglichkeiten und weiteres Wissenswertes finden Sie hier.

Auf den Corona-Seiten der HSPV NRW steht Ihnen zudem eine Übersicht der bisherigen Corona-Newsletter des Präsidiumsbüros zur Verfügung.

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de