Corona-NewsletterNeue Testmöglichkeit für Studierende

Studierende, die nicht geimpft oder genesen sind, können sich zukünftig an ihrem Studienort testen lassen

Corona-Newsletter vom 01.10.2021

Da die Schnelltests ab dem 11. Oktober 2021 kostenpflichtig werden, möchte die HSPV NRW den Studierenden, die nicht geimpft oder genesen sind, eine Testmöglichkeit am Studienort ermöglichen. Somit wird die Einhaltung der 3-G-Regel gewährleistet.

Für die Umsetzung ist die Mithilfe der Studierenden gefragt! In jedem Kurs wird mindestens eine Person bestimmt, welche zur Beaufsichtigung der Selbsttestung berechtigt sein wird, und dem jeweiligen Studienort genannt. Diese Person wird dann eine Online-Schulung absolvieren, um die Selbsttests zu beaufsichtigen und das jeweilige Ergebnis protokollieren zu dürfen. Die Studierenden haben sodann die Möglichkeit, sich vor Beginn der Lehre unter Aufsicht alle 48 Stunden im jeweiligen Kursraum selbst zu testen und erhalten das Ergebnis des Selbsttests durch die beaufsichtigende Person per Bescheinigung. Dieses Verfahren ist analog zu der bereits bestehenden Möglichkeit der Selbsttestung für Verwaltungsmitarbeitende und hauptamtlich Lehrende.

Eine Impfung ist nach wie vor der beste Schutz. Bitte nutzen Sie die mittlerweile vielfältigen Impfmöglichkeiten. Impftermine können Sie ganz bequem per Telefon über die 116117 oder online vereinbaren.

Weiterhin gilt: Wenn Sie erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Auch Studierende im Training oder in der Praxis werden gebeten, sich weiterhin entsprechend zu melden. Nur so können wir das Infektionsgeschehen verlässlich beurteilen.
Gleiches gilt natürlich wie gewohnt auch bei allen anderen Fragen und Sorgen. Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin für Sie da!
 

Informationen zu Testmöglichkeiten und weiteres Wissenswertes finden Sie hier.

Auf den Corona-Seiten der HSPV NRW steht Ihnen zudem eine Übersicht der bisherigen Corona-Newsletter des Präsidiumsbüros zur Verfügung.

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