Corona-NewsletterRückkehr zum Präsenzbetrieb

Einführung der „3-G-Regel“ ab dem neuen Studienjahr

Corona-Newsletter vom 16.07.2021

Wie bereits im letzten Newsletter angekündigt, soll die Rückkehr in die Präsenz ab dem 1. September 2021 unter Maßgabe der „3-G-Regel“ erfolgen.
 

Dies bedeutet für die HSPV NRW im Einzelnen:
 

  • Genesene und geimpfte Personen können unter Mitführung eines entsprechenden Nachweises die HSPV NRW ohne weitere Vorkehrungen betreten.
     
  • Personen, die nicht unter die oben genannten Gruppen fallen, haben ein negatives Testergebnis mit sich zu führen, welches nicht älter als 48 Stunden ist.
    Wann Sie sich testen lassen, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist nur, dass das Ergebnis beim erstmaligen Betreten der HSPV NRW an jedem Tag der Woche nicht älter als 48 Stunden ist. Diese Regelung gilt für die Verwaltung sowie für Lehrende und Studierende gleichermaßen.

    Beispiel: Sie lassen sich Samstagabend testen. Dann ist Ihr Testergebnis nur noch für Montag gültig. Für Dienstag benötigen Sie einen neuen Test.
    Lassen Sie sich montagmorgens um 8 Uhr testen, ist Ihr Ergebnis bis Mittwoch 8 Uhr gültig. Betreten Sie die HSPV NRW am Mittwoch also erstmalig vor 8 Uhr, so benötigen Sie erst Donnerstag wieder einen neuen Test. Betreten Sie die Hochschule erst nach 8 Uhr, benötigen Sie ebenfalls einen neuen Test.
     
  • Verwaltungsmitarbeitende sowie hauptamtlich Lehrende haben die Möglichkeit, die Testangebote der HSPV NRW zu nutzen. Die örtliche Verwaltung wird Sie über das Testverfahren entsprechend informieren.
     
  • Studierende nutzen bitte entweder die Angebote ihrer Ausbildungsbehörden oder die kostenlosen Testmöglichkeiten der Testzentren, die derzeit weit verbreitet in allen Städten verfügbar sind.
     

Derzeit gilt für Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, eine Testpflicht nach fünf Tagen Abwesenheit durch Urlaub. Die Mitarbeitenden aus Verwaltung und Lehre können diese Pflicht durch die Testangebote der Hochschule erfüllen.
Lehrbeauftragte haben eigenständig beziehungsweise über ihre jeweiligen Arbeitgeber für die Erfüllung dieser Vorschrift Vorkehrungen zu treffen. Für Studierende liegt die Erfüllung dieser Pflicht bei den Einstellungs- und Ausbildungsbehörden. Selbstverständlich ist immer eine Testung in Testzentren möglich.
 

Weitere Hinweise:

  • Auf den Parkplätzen sowie auf den Verkehrsflächen der HSPV NRW gilt weiterhin Maskenpflicht bis zur Erreichung des Platzes (Büro und eigener Platz im Kursraum/Pult).
  • Grundsätzlich finden alle Lehr- und Prüfungsformate wieder in Präsenz statt. Bei Formaten, in denen Kurse durchmischt werden (zum Beispiel Seminare oder TSK), gilt auch im Kursraum am Platz durchgängig Maskenpflicht.
  • Zur Erleichterung wird die HSPV NRW sehr dünne antivirale Masken zur Verfügung stellen. Diese sind besonders atmungsaktiv und angenehmer in der Tragweise. Möchten Sie lieber Ihre eigene Maske tragen, ist dies natürlich möglich. Die Verteilung wird an den Studienorten organisiert.
  • Für die Verwaltung und die hauptamtlich Lehrenden beschaffen wir derzeit neue Stoffmasken, die dem Anspruch FFP2 genügen. Diese werden wieder mindestens sieben Monate einsetzbar sein.
  • Klausuren werden ab dem 1. September 2021 ebenfalls wieder in voller Kursstärke geschrieben. Wiederholungsklausuren werden aufgrund der Durchmischung der Kurse in halber Kursstärke geschrieben. In diesen Fall gilt die Maskenpflicht am Platz nicht.
  • Derzeit werden ebenfalls Überlegungen für einen Online-Kurs angestellt. Die konkrete Ausgestaltung ist noch in Planung. Sollten Sie als Studierende/r hiervon aus gesundheitlichen Gründen Gebrauch machen müssen, melden Sie diesen Bedarf bitte Ihren Ausbildungsbehörden, die diesen wiederum an uns melden werden.
  • Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Kontaktes mit einer infizierten Person durch das Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt werden, werden Möglichkeiten zur Verfügung stehen, Sie online hinzu zu schalten, sodass Sie keine Vorlesung verpassen. Die Möglichkeit von Online-Klausuren ist in solchen Fällen zunächst nicht gegeben.
  • Alle Beteiligten sind angehalten, die Lüftung der Räume regelmäßig zu veranlassen.
  • Nach aktuellem Stand sind seitens der HSPV NRW Kursfahrten und Exkursionen innerhalb Deutschlands erlaubt. Diese Erlaubnis kann sich natürlich als hinfällig erweisen, sollte entweder die Coronaschutzverordnung anderes vorsehen oder aber die Entwicklung der Pandemie eine HSPV-interne anderweitige Entscheidung notwendig machen. Wir empfehlen daher, keine langfristig im Voraus geplanten Buchungen vorzunehmen.


Wir möchten Ihnen versichern, dass alle Maßnahmen einem äußerst hohen Sicherheitsstandard entsprechen. Die Raumluftreiniger, gemeinsam mit den Spuckschutzwänden und der oben genannten Teststrategie, schließen eine Ansteckung bei regelkonformen Verhalten nahezu aus.

Natürlich gilt: Eine Impfung ist der beste Schutz. Bitte nutzen Sie die mittlerweile vielfältigen Impfmöglichkeiten. Impftermine können Sie ganz bequem per Telefon über die 116117 oder online vereinbaren.

Selbstverständlich behalten wir die Pandemieentwicklung bis zum 1. September 2021 stetig im Blick. Sollten sich bis dahin Notwendigkeiten zur Anpassung der Maßnahmen ergeben, werden wir natürlich entsprechend handeln.
Um unserem Anspruch, Sie möglichst planungssicher in die HSPV NRW zurückkehren zu lassen, gerecht zu werden, sollen Sie trotzdem schon jetzt über die Planungen informiert sein.

Weiterhin gilt: Wenn Sie erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Auch Studierende im Training oder in der Praxis werden gebeten, sich weiterhin entsprechend zu melden. Nur so können wir das Infektionsgeschehen verlässlich beurteilen.

Gleiches gilt natürlich wie gewohnt auch bei allen anderen Fragen und Sorgen. Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin für Sie da!
 

Informationen zu Testmöglichkeiten und weiteres Wissenswertes finden Sie hier.

Auf den Corona-Seiten der HSPV NRW steht Ihnen zudem eine Übersicht der bisherigen Corona-Newsletter des Präsidiumsbüros zur Verfügung.

Kontakt

Funktionsadresse Corona

E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de