Corona-NewsletterErste Perspektiven für Öffnungsstrategie

Die Beratungen von Bund und Ländern haben erste Perspektiven für Öffnungen geschaffen. Die Rolle der Inzidenzwerte als Gradmesser der Pandemie wurde dabei im Vergleich zu den vorherigen Beratungen angepasst.

Corona-Newsletter vom 05.03.2021

Es zeigt sich, dass durch die täglich fortschreitenden Impfungen in Kombination mit einem kontrollierbaren Infektionsgeschehen eine Überlastung des Gesundheitssystems vermieden werden kann.

Die HSPV NRW befindet sich als systemrelevante Einrichtung des Landes NRW nach eigener Einschätzung und den bisherigen Aussagen in der Impfgruppe 3. Wir haben bereits das Innenministerium um entsprechende Bestätigung gebeten, diese steht allerdings noch aus. Sobald die Bestätigung vorliegt, werden alle Verwaltungsangehörigen und alle Lehrenden mit entsprechenden Informationen und ggf. Unterlagen versorgt. Die Studierenden werden entsprechend der Zugehörigkeit zur jeweiligen Einstellungsbehörde einer Impfgruppe zugeordnet. Zuständig dafür sind grundsätzlich die Behörden selbst, Sie erhalten daher ggf. durch Ihre Ausbildungsbehörden im Bedarfsfall weitere Informationen.

Neben Impfungen nehmen auch Testungen einen hohen Stellenwert in der Öffnungsstrategie ein. Die HSPV NRW hat bereits im vergangenen Jahr ausreichende Mengen an Schnelltests beschafft. Als Ergebnis der Beratungen von Bund und Ländern gibt es Überlegungen, Beschäftigten in den Wochen, in denen sie nicht im Homeoffice sind, jeweils eine Testmöglichkeit einzuräumen. Unabhängig vom Ausgang dieser Überlegungen beabsichtigt die HSPV NRW, allen Verwaltungsangehörigen und allen Lehrenden wöchentlich bis zu zwei Testmöglichkeiten in den Räumen der Hochschule vor Ort anzubieten. Das Verfahren wird voraussichtlich in der zweiten Märzhälfte starten.

Am 09.03. findet voraussichtlich die nächste Beratung des Präsidiums mit der Koordinierungsgruppe Corona statt. Hintergrund für den zeitlichen Verzug zu den Beratungen von Bund und Ländern ist die notwendige Anpassung der Corona-Schutzverordnung in NRW. Erst wenn der rechtliche Rahmen und mögliche Ausnahmen neu akzentuiert sind, kann eine verlässliche Entscheidung über den Lehrbetrieb ab dem 16.03. getroffen werden.

Wenn Sie einen Test durchführen lassen, erkrankt sind oder der Verdacht einer Erkrankung im Raum steht, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Dieses Verfahren ist insbesondere für die verlässliche Einschätzung des Infektionsgeschehens an der HSPV NRW wichtig.
Gleiches gilt natürlich wie gewohnt auch bei allen anderen Fragen oder Sorgen. Über die Corona-Funktionsadresse sind wir weiterhin an sieben Tagen in der Woche für Sie da!

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E-Mail-Adresse für alle Fragen rund um das Thema Corona an der HSPV NRW

corona(at)hspv.nrw.de