FAQs
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An wen kann ich mich im Krisenfall wenden, wenn ich schnelle Hilfe brauche? Psychosoziale Studierendenberatung
Unter einem Krisenfall versteht man eine akute Situation, in welcher Sie nicht mehr weiter wissen. Bei Suizidgedanken wenden Sie sich bitte direkt an die nächste Klinik, um…
- 04.04.2022
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Welche Projekte werden durch das IPK gefördert? Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Die Projektförderung im IPK erfolgt nach der Förderlinie 3. Förderfähig sind disziplinäre, aber auch interdisziplinäre Forschungsprojekte zu verschiedenen polizei- und…
- 20.04.2023
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Welche Rechte und Pflichten sind mit einer IPK-Mitgliedschaft verbunden? Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Mitglieder des IPK (mit Ausnahme von nebenamtlich Lehrenden und assoziierten Mitgliedern) sind berechtigt einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Dieser umfasst eine…
- 20.04.2023
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Gibt es eine Rechtsgrundlage? Soziale Ansprechpartner
Folgender Runderlass sellt die Rechtsgrundlage für unsere Tätigkeit als SAP dar: Runderlass des ehemaligen Ministeriums für Inneres und Kommunales - 25.34-00 - vom 10. Juni…
- 03.04.2022
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Wer kann Mitglied im IPK werden? Institut für Polizei- und Kriminalwissenschaften (IPK)
Haupt- und nebenamtlich Lehrende an der HSPV NRW, können durch einen formlosen Antrag eine Mitgliedschaft beantragen. Bitte richten Sie Ihren Mitgliedsantrag per Mail an die…
- 20.04.2023
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Für wen ist die psychosoziale Studierendenberatung? Psychosoziale Studierendenberatung
Die psychosoziale Studierendenberatung kann von allen Studierenden der HSPV NRW in Anspruch genommen werden.
- 04.04.2022