Welche Rechte und Pflichten sind mit einer IPK-Mitgliedschaft verbunden?

Mitglieder des IPK (mit Ausnahme von nebenamtlich Lehrenden und assoziierten Mitgliedern) sind berechtigt einen Antrag auf Forschungsförderung zu stellen. Dieser umfasst eine Reduktion des Lehrdeputats und ggf. einen Sachmittelzuschuss für Aufwendungen, die im Rahmen der Forschungstätigkeit angefallen sind (zum Beispiel Reisekosten, Porto, Sachbücher).

Die Pflichten von IPK-Mitgliedern umfassen die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Mitgliederversammlung und – im Bedarfsfall – die Begutachtung von Forschungsanträgen sowie das Verfassen von Zwischen- und Abschlussberichten bei erfolgender Forschungsförderung.