Welche Projekte werden durch das IPK gefördert?

Die Projektförderung im IPK erfolgt nach der Förderlinie 3. Förderfähig sind disziplinäre, aber auch interdisziplinäre Forschungsprojekte zu verschiedenen polizei- und kriminalitätsrelevanten Themen, die unter die fünf Hauptforschungsfelder fallen (Innere Sicherheit: Akteure, Strukturen & Prozesse, Polizeiarbeit im täglichen Dienst, Gewaltkriminalität und Extremismus/Terrorismus).

Dabei kann es sich sowohl um grundlagen- als auch praxisorientierte Forschung handeln. In der Regel werden empirische Forschungsarbeiten gefördert, wobei auch Beratungsprojekte und die Organisation größerer, dem Wissenstransfer und der Vernetzung dienende Veranstaltungen (z.B. IPK-Symposien) grundsätzlich förderfähig sind. Von einer Förderung ausgenommen sind hingegen reine Publikationsprojekte oder Arbeiten, die vornehmlich der Erstellung von Lehrmaterialien dienen.

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