World Quality Day 2023Qualitätssicherung in Studium und Lehre

Grafik zur Rolle der Evaluation für die Qualitätssicherung von Studium und Lehre.
Der World Quality Day fällt in diesem Jahr auf den 9. November 2023

Die Bedeutung der Evaluation für die Qualität in Studium und Lehre

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Seit 2021 nimmt die HSPV NRW den seit 1989 an jedem zweiten Donnerstag im November stattfindenden „World Quality Day“ zum Anlass, um an die Bedeutung der Qualität als wichtigen Erfolgsfaktor zu erinnern. Für die HSPV NRW bedeutet dies, sich erneut die Wichtigkeit der Qualitätssicherung in den Kernaufgaben der Hochschule – nämlich Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung – vor Augen zu führen.

Nachdem im Jahr 2021 an die Bedeutung der Akkreditierung für die Qualitätssicherung erinnert und im Jahr 2022 im Rahmen einer Veranstaltung des Hochschultages „Prozesse als Motor für Veränderung“ vorgestellt wurden, möchten wir in diesem Jahr die Rolle der Evaluation für die Qualitätssicherung in den Fokus nehmen. Evaluation und Qualitätssicherung im Bereich von Studium und Lehre werden schon in den gesetzlichen Grundlagen der Hochschule (FHGöD §5a, HG 2004 §6) zusammen genannt. Evaluation wird hierbei als Instrument zur regelmäßigen Sicherung und Steigerung der Qualität der Lehre präzisiert, was in der Evaluationsordnung der HSPV NRW näher geregelt wird. Diese Konzeption von Evaluation als Teil der Qualitätssicherung spiegelt sich verwaltungsseitig auch darin wider, dass beide Bereiche im Teildezernat 14.1 verortet sind.

Durch die Evaluationsverfahren sollen...

  • Stärken und Optimierungspotenziale in Bezug auf Lehrveranstaltungen, Studienabschnitte und Rahmenbedingungen des Studiums identifiziert,
  • Reflexions- und Diskussionsanlässe zur Qualität des Studienangebots eröffnet und
  • belastbare Informationsgrundlagen für die Weiterentwicklung von Studium und Lehre an der HSPV NRW geschaffen werden.

Personenbezogene und studiengangsbezogene Evaluation

Der Evaluationsbereich gliedert sich zum einen in die durch den Senat beauftragte personenbezogene Evaluation (mit der Lehrveranstaltungsevaluation anderer Hochschulen vergleichbar) und zum anderen in die durch die Fachbereiche beauftragte studiengangsbezogene Evaluation.

Die personenbezogene Evaluation wird dabei durch die Beauftragte / den Beauftragten für personenbezogene Evaluation des Senats (derzeit Prof. Dr. Stefan Hollenberg, vertreten durch Prof. Dr. Judith Heße-Husain) anhand der ausführlichen Vorgaben der Evaluationsordnung ausgestaltet und bei der Durchführung durch das Dezernat 14.1 organisatorisch unterstützt. Hiermit ermöglicht die Hochschule einerseits durch die Auswertungen der Beauftragten / des Beauftragten einen globalen Blick auf die Qualität der Lehrveranstaltungen aus der Perspektive der Studierenden. Andererseits bekommen die Dozentinnen und Dozenten durch die individualisierten Auswertungsberichte eine Rückmeldung der Studierenden zu ihrer Lehre. Durch dieses Feedback erhalten die Lehrenden konkrete Ansätze, um ihre Lehrveranstaltungen inhaltlich, didaktisch und organisatorisch weiterzuentwickeln.

Im Rahmen der studiengangsbezogenen Evaluation verschiebt sich der Fokus von der Qualität konkreter Lehrveranstaltungen auf die Qualität von Studienphasen und der zugrundeliegenden Konzeptionen. Darüber hinaus werden auch punktuelle Neuerungen im Studium (wie die Einführung von Online-Lehre im Fachbereich AV/R) untersucht und die Fachbereiche – als federführende Gremien der Gestaltung der Studiengänge – über die Ergebnisse informiert. Hierzu benennen die Fachbereiche ebenfalls Beauftragte (derzeit Prof. Dr. Michael Reutemann im Fachbereich Polizei beziehungsweise Prof. Dr. Malte Schophaus im Fachbereich AV/R), welche bei der Durchführung und Auswertung der Untersuchungen vom Dezernat 14.1 unterstützt werden. Zudem wird die studiengangsbezogene Evaluation durch die Arbeitsgruppen Qualitätssicherung (AGQS) der Fachbereiche unterstützt, welche als Gremien mit Vertreterinnen und Vertretern der am Studium beteiligten Institutionen und Statusgruppen die Tätigkeiten in der studiengangsbezogenen Evaluation inhaltlich bereichern.

Prozesse als Motor in der Evaluation

Auch im Bereich der personenbezogenen und studiengangsbezogenen Evaluation hat sich die Aufnahme von Prozessen bereits etabliert und trägt dazu bei, Erwartungssicherheit über Schritte und Verantwortlichkeiten in den Evaluationsprozessen bei den beteiligten Gremien und Verwaltungseinheiten herzustellen. Die teilweise noch in der Erarbeitung befindlichen Evaluationsprozesse werden nach ihrer Fertigstellung in das Prozessmanagementsystem der HSPV NRW integriert und im Prozessportal für die nutzungsberechtigten Hochschulangehörigen einsehbar sein.

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