BibliotheksnutzungÖffnung der Bibliotheken als Lernorte

Ab dem 1. September 2021 können die Bibliotheken der HSPV NRW wieder als Lernorte genutzt werden

Davon ausgenommen ist die Studienortsbibliothek Gelsenkirchen, die zunächst aufgrund eines Wasserschadens geschlossen bleibt.
 

Es gelten folgende Regeln:
  • Pro 20m2 Fläche darf sich ein/e Studierende/r in der Bibliothek aufhalten. Es gilt Maskenpflicht bis zum Platz.
  • Wenn die Raumlüfter eingeschaltet sind, dürfen die Masken am Platz abgenommen werden.
  • Lerngruppen sollten aus einem Kurs sein, um eine Durchmischung zu vermeiden. Für Lerngruppen, die nah beieinander sitzen, gilt Maskenpflicht.


Vor Ort gelten weiterhin die bestehenden Hygiene- und Abstandsregelungen sowie das Prinzip der "3Gs". Je nach Entwicklung der Inzidenzen können lokale Regelungen angepasst werden.