Musterklausur Cyberstrafrecht: „Wenn der [Ph]isch erst einmal angebissen hat…“
Kische, Sascha: Musterklausur Cyberstrafrecht: „Wenn der [Ph]isch erst einmal angebissen hat…“ (Polizei Info Report Heft 2/2023, 19)
Jahr(gang):2023
Name der Zeitschrift:Polizei Info Report
Heft/ Ausgabe:2/2023
Seiten von-bis:19-24
Beschreibung: Viele der von den Kriminalämtern unter ‚Straftaten mit dem Tatmittel Internet‘ erfassten Delikte gehören zum Pflichtstoff im Polizeistudium in Bund und Ländern. Allein wegen der umfänglichen Fülle von Lehr- und Lerninhalten in den hochschulischen Curricula geraten die polizeipraktisch bedeutsamen und vor allem cyberstrafrechtlich einschlägigen Vorschriften zu kurz. Auch deshalb hat bspw. die Landesregierung NRW entschieden, für nordrhein-westfälische Polizeibeamtinnen und -beamte ein auf die Erfordernisse der Polizeipraxis zugeschnittenes, weiteres Bachelorstudium „Cyberkriminalistik“ (mit Abschluss B.Sc.) am Cyber Campus NRW einzurichten (Erlass seitens des Innenministeriums NRW vom 14.12.2022 – Az. 421-27.17). Mit dieser Musterklausur sollen eher methodische Einblicke in die strafrechtliche Begutachtung eines „Phishing“-Szenarios für Studierende, Lehrende und auch Praktiker gewährt werden. Zugunsten eines besseren Leseverständnisses wird auf Nachweise und Fußnotenapparat gänzlich verzichtet – bewusst in den Mittelpunkt gestellt werden die Gesetzesanwendung und die stets studentisch schwerfallende Subsumtion unter die Vorschriften.
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