Zivilrecht in der öffentlichen Verwaltung - Konturen und Inhalte

Im Arbeitsrecht hat sich das „Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst" als eigenständige, auf die Besonderheiten des öffentlichen Dienstes zugeschnittene „Unterdisziplin" des Arbeitsrechts längst etabliert. Im Zivilrecht steht eine entsprechende wissenschaftliche Aufarbeitung der Besonderheiten zivilrechtlichen Handelns der öffentlichen Hand noch weitgehend aus.

Bislang konzentriert sich die wissenschaftliche Diskussion im Zivilrecht vielmehr auf Einzelaspekte und dort schwerpunktmäßig auf die vor allem aus öffentlich-rechtlicher Sicht interessante Frage, ob und inwieweit die öffentliche Hand auch im Bereich zivilrechtlichen Handelns an die Grundrechte gebunden ist. Diese Frage betrifft jedoch nur einen Ausschnitt aus der Vielzahl von besonderen Rechtsfragen, die sich stellen, wenn die öffentliche Hand in den Bahnen des Zivilrechts handelt. Diese Besonderheiten ergeben sich schon daraus, dass die zivilrechtlichen Verträge der öffentlichen Hand - anders als diejenigen der „Privatwirtschaft" - vielfach aufgrund eines vorherigen Vergabeverfahrens zustande kommen, so dass sich Wechselwirkungen zwischen Zivil- und Vergaberecht ergeben (siehe etwa §§ 132, 133 GWB). Weitere Spezifika ergeben sich etwa aus'den haushaltsrechtlichen Bindungen und dem öffentlichen „Preisrecht".

Anders als Deutschland kennen andere Ländern durchaus spezielle Bestimmungen für Verträge unter staatlicher Beteiligung (so etwa in den USA das sog. ,,Government contracts law").

In dem Projekt sollen die zivilrechtlichen Besonderheiten staatlichen und kommunalen Handelns systematisch herausgearbeitet und erfasst werden. Gleichzeitig soll der Frage nachgegangen werden, ob es die festgestellten Besonderheiten rechtfertigen, von einem eigenständigen Rechtsgebiet des „öffentlichen Zivilrechts" zu sprechen beziehungsweise dieses zu etablieren. Die erzielten Ergebnisse sollen sowohl im Newsletter der HSPV NRW als auch in einem wissenschaftlichen Publikationsorgan veröffentlicht werden.