RD Horst Bruns
- Lehre
- AV-R Rechtswissenschaften
Kontakt
- StandortStudienort HagenAbteilung Gelsenkirchen
- Adresse Handwerkerstraße 11, 58135 Hagen
- RaumA 1.26
- Emailhorst.bruns(at)hspv.nrw.de
- Telefon+49 2331 3678-3020
Lehre
- FachbereichAllgemeine Verwaltung / Rentenversicherung
- Fachgruppe Rechtswissenschaften
- Fächer Sozialrecht
Curriculum Vitae
| Seit 2024 assoziiertes Mitglied im Forschungsfeld 5 - Sozialpolitik als Prozess – am Deutschen Institut für Interdisziplinäre Sozialpolitikforschung (DIFIS) |
| Seit 2023 Vortragstätigkeit für die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) und die Bundesstelle für Soziale Entschädigung (BfSE) |
| Seit 2022 Dozent für Sozialrecht, HSPV NRW |
| 2008 bis 2022 Abteilungsleiter Landschaftsverband Rheinland, Fachbereich Soziale Entschädigung |
| 2005 bis 2007 Abteilungsleiter Versorgungsverwaltung NRW |
| 2002 bis 2004 Verwaltungsreferendariat Bezirksregierung Münster |
| 1994 bis 2001 Studium der Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, Universität Göttingen |
Projekte
Fallmanagement im Sozialen Entschädigungsrecht (01.02.2024-31.08.2026 )
Mit dem Fallmanagement ist ein neues Instrument in das Sozialen Entschädigungsrecht (SER) eingeführt wurden, dessen Umsetzung Fragen aufwirft. Das SER ist nur ein Teilaspekt der Opferhilfe, sodass ein Fallmanagement nicht den ganzen Prozess steuern könnte. Daneben blickt das Fallmanagement auf Vorbilder anderer Bereiche des Sozialrechts, die Anknüpfungspunkte bilden könnten. Diese Fragen sollen mit einem Mix qualitativer und quantitativer Methoden untersucht werden, um Vorschläge für das SER-Fallmanagement und eine gemeinsamen Hilfeplanung in der Opferhilfe zu entwickeln.
Erhebliche Vernachlässigung von Kindern nach dem SGB XIV (01.09.2022-01.08.2024 )
Über eine quantitative Befragung von Jugendämtern und Trägern der Sozialen Entschädigung in mehreren Bundesländern wurden Auslegungsvorschläge für den neuen Tatbestand des § 14 Abs. 1 Nr. 5 SGB XIV entwickelt. Während sich die Befragten einig sind, welches elterliche Unterlassen eine Vernachlässigung darstellt, zeigt sich beim Begriff der Erheblichkeit ein Systemunterschied zwischen den Rechtskreisen. Weil die Jugendhilfe präventiv ausgerichtet ist, steht die Zusammenarbeit mit den Eltern im Vordergrund. Die Soziale Entschädigung erfolgt hingegen restitutiv, nachdem es zu einer Schädigung…
Publikationen
Automatisierte Einkommensprüfung – Vorschläge für die SozialverwaltungBruns/Klenk, DIFIS-Impuls, 2025/5
Automatisierung und Vereinfachung der Einkommensprüfung bei SozialleistungenZukunft der Grundsicherung – Komplexität erfordert InterdisziplinaritätBruns, DIFIS-Impuls, 2025/3
Diskussion der Positionen zur Vereinfachung des SozialstaatsErhebliche Vernachlässigung an der Schnittstelle von Jugendhilfe und Soziale EntschädigungBruns, NDV 2024, 213
Untersuchung zur Auslegung des neuen Tatbestands der Opferentschädigung durch Jugendämter und Träger der Sozialen Entschädigung sowie die Auswirkungen auf das Leistungsrecht von SGB VIII und SGB XIVSGB XIV – Das neuste Buch im SozialgesetzbuchBruns, Sozialpolitikblog, DIFIS 09.11.2023
Zur Novellierung des Sozialen Entschädigungsrechts