Wie lange kann ich Reisekosten beantragen?

  • Von: Dezernat 21.1
  • Thema: Reisemanagement
  • Kategorien: Dezernat 21, Dezernat 21.1

Ab dem folgenden Tag nach der Dienstreise haben Sie sechs Monate Zeit, um die entstandenen Kosten zu beantragen.

Hinweis
Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, kann diese nicht verlängert werden.

Bei elektronisch eingereichten Anträgen gilt das Datum der Eingangsbestätigung.
Bei Papieranträgen gilt der Posteingangsstempel der HSPV NRW.