Welche Veranstaltungen anderer Hochschulen können angerechnet werden?

Veranstaltungen anderer Hochschulen sind anrechnungsfähig, wenn sie einen eindeutigen Bezug zur Hochschuldidaktik beziehungsweise zur Hochschullehre haben und innerhalb der letzten sechs Jahre absolviert wurden. Leistungen, die im Rahmen eines grundständigen Studiums erbracht wurden, sind nicht anerkennungsfähig. Die Anerkennung liegt im Ermessen des Zentrums für Hochschuldidaktik, E-Learning und Medien.

Die Anerkennung von hochschuldidaktischen Weiterbildungen anderer Hochschulen wird immer im Einzelfall geprüft. Bitte wenden Sie sich hierfür per Mail an hochschuldidaktik(at)hspv.nrw.de. Für die Anerkennung müssen die Teilnahmebescheinigungen vorgelegt werden. Nach einer Prüfung der Unterlagen durch das Zentrum für Hochschuldidaktik, E-Learning und Medien erfolgt eine Zuordnung zu den Modulen mit den entsprechenden Arbeitseinheiten.

Die Anerkennung kann jederzeit erfolgen. Bitte beachten Sie aber, dass die Veranstaltung bei der Beantragung eines HSPV NRW Zertifikats innerhalb der letzten sechs Jahre absolviert wurde. Es gilt nicht das Datum der Anerkennung durch die HSPV NRW. Ein Beispiel: Frau Müller hat 2012 extern eine Veranstaltung besucht. Sie lässt sich diese 2017 von der HSPV NRW anerkennen. Sie beantragt ihr Zertifikat 2020. Die Veranstaltung ist vor 8 Jahren absolviert worden und nicht mehr anrechenbar.

Für das Zertifikatsprogramm können maximal 50 % der Leistungen extern (das heißt in der Regel an anderen hochschuldidaktischen Einrichtungen) erbracht werden.

Wir bemühen uns, im Rahmen des Zertifikatsprogramms aktuelle didaktische Themen aufzunehmen. Insofern prüfen Sie bitte genau, ob sich nicht trotz eines früher erworbenen Leistungsnachweises eine Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung der HSPV NRW lohnt.