Bin ich im Ausland versichert?

Sie benötigen eine Dienstreisegenehmigung. Damit sind Sie unfallversichert und auch beihilfeberechtigt. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Aufenthalt bei Ihrer Krankenversicherung, ob Sie eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abschließen sollten. Die Gasthochschulen verlangen oft auch eine Versicherungsbestätigung.