Auslandsstudium oder Auslandspraktikum?

Ein Auslandsstudium gehört zum theoretischen Teil des Bachelorstudiums. Sie studieren an einer ausländischen Hochschule und nehmen dort an Kursen teil; Ihre Leistungen werden an der HSPV NRW anerkannt. Das Auslandspraktikum gehört zum fachpraktischen Teil der Ausbildung. Sie arbeiten bei einer Behörde im Ausland. Der Ansprechpartner für ein Auslandspraktikum ist Ihre Einstellungsbehörde.