Übersicht Prüfungen im Master of Public Management (MPM)

Prüfungen im Master-Studium

Der Masterstudiengang "Master of Public Management" (MPM) setzt sich aus Pflichtmodulen, Wahlpflichtmodulen, zu erbringenden Zusatzleistungen an der Hochschule sowie der abschließenden Masterarbeit mit der Disputation zusammen.

Alle Module schließen mit einer Studienleistung (Modulprüfung oder einer anderen Studienleistung) ab. Ihnen werden Leistungspunkte (Credit-Points) nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugeordnet. Die mit einem Modul verbundenen Leistungspunkte werden erst erworben, wenn die Modulprüfung bestanden ist oder wenn eine andere Studienleistung erfolgreich erbracht wurde. Für den erfolgreichen Abschluss des Master-Studiums müssen alle Module inklusive der Masterarbeit einschließlich der Disputation bestanden werden. Ein Ausgleich defizitäterer Leistungen ist nicht möglich.

Die Masterprüfung bildet den Abschluss des Studiums. Sie zeigt, dass die oder der Studierende die in der Studienordnung genannten Ziele des Studiums erreicht hat. Die Masterprüfung besteht aus den Modulprüfungen während des Studiums, ggf. den Zusatzleistungen an der Hochschule sowie der Analyse von Praxisanwendungen sowie der Masterarbeit einschließlich der Disputation.

Studienvorschriften und -inhalteRegelungen und FormularePrüfungsausschuss

Prüfungsamt

Zur Bewältigung der durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses nach § 7 Abs. 4 Studienordnung-Master übertragenen Aufgaben und zur Unterstützung des Prüfungsausschusses wurde in der Zentralverwaltung der HSPV NRW in Gelsenkirchen ein Prüfungsamt eingerichtet. Dieses ist bei allgemeinen Anfragen über die Funktionsadresse pruefungsamt(at)hspv.nrw.de  erreichbar.

Telefonische Sprechzeiten:

Mo. bis Fr.
08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
14:00 Uhr bis 15:00 Uhr


 Das Aufgabenfeld des Prüfungsamts umfasst insbesondere

  • die Organisation und Sicherstellung der Prüfungsverfahren und Leistungsnachweise,
  • Entscheidungen über Anträge auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten,
  • Entscheidungen über Nichtantritte oder Rücktritte von Prüfungen,
  • Entscheidungen über Anträge auf Nachteilsausgleiche für Studierende mit Behinderungen,
  • Entscheidungen über ordnungswidrige Verhalten,
  • Entscheidungen über Widersprüche gegen die Bewertung von Prüfungsleistungen.


Für besondere Anliegen hat das Prüfungsamt folgende Funktionsadressen eingerichtet:

Übersicht Funktionsadressen Prüfungsamt

Funktionsadresse

Betreff

anerkennung(at)hspv.nrw.de

Anträge auf Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sowie Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen und Fähigkeiten

abgabefristverlaengerung(at)hspv.nrw.de

Anträge auf Verlängerung von Abgabefristen für häusliche Arbeiten (Hausarbeit, Masterarbeit etc.)

nachteilsausgleich(at)hspv.nrw.de

Anträge auf Gewährung von Nachteilsausgleichen für Studierende mit Behinderungen

ruecktritt(at)hspv.nrw.de

Anträge auf Genehmigung von Nichtantritten oder Rücktritt von Prüfungen