Verfahren Nachteilsausgleiche

Vor dem Antrag empfiehlt sich eine Beratung, zum Beispiel durch...

Der Antrag soll zu Beginn eines jeden Studienjahres gestellt werden.


Es empfiehlt sich, die Nachteilsausgleiche je Prüfungsform (Klausur, Fachgespräch, Aktenvortrag etc.) zu beantragen.

In ganz besonderen Fällen muss ein Prüfungsverfahren durch die Wahl der Methode oder spezielle Hilfen gesichert werden, dass die Leistungen von den schwerbehinderten Menschen erbracht und nachgewiesen werden können. Erforderlichenfalls sind sachverständige Stellen, zum Beispiel Fachdienste der Inklusionsämter oder Integrationsfachdienste einzuschalten.

Beispiele

Soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen, kommen unter anderem folgende Möglichkeiten als Nachteilsausgleich in Betracht (nicht abschließend):

  1. Verlängerung der Frist zur Abgabe schriftlicher Arbeiten,
  2. Gestattung der Nutzung von behinderungsspezifischen Hilfen,
  3. Ersatz einzelner schriftlicher Arbeiten oder praktischer Prüfungsteile, die wegen der Art der Behinderung nicht geleistet werden können, durch andere geeignete Prüfungsleistungen,
  4. Erholungspausen,
  5. individuelle zeitliche Gestaltung der Prüfungsdauer und
  6. Einzelprüfung.