Nachweise Nachteilsausgleiche
Entscheidend ist die Aussagekraft der Nachweise für den beantragten Nachteilsausgleich. Qualität ist wichtiger als Quantität.
Die Angaben aus Ihrem Antrag und den Nachweisen dienen nur dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung und dürfen nicht weitergegeben werden. Sie können überlegen welche Angaben notwendig sind und welche persönlichen Daten Sie schützen möchten. Hier gibt es die Möglichkeit Passagen unkenntlich zu machen.
Mögliche Nachweise
Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung
Ergänzend können Bescheide über Nachteilsausgleiche in anderen Einrichtungen, zum Beispiel Ihrer Schule, beigefügt werden.