Nachweise Nachteilsausgleiche

  1. Es sollen die Einschränkungen aufgrund von Behinderung, Erkrankung oder besonderen Lebensumständen aufgeführt werden. Welche Einschränkungen liegen vor? Welcher Verlauf kann prognostiziert werden?
  2. Zudem müssen die Auswirkungen auf das Studium / Prüfung genannt werden. Welcher Nachteil entsteht?
  3. Der Nachweis soll für Laien verständlich sein.
  4. Vorgeschlagene Maßnahmen können, aber müssen nicht genannt werden.
  5. Diagnosen können, aber müssen nicht genannt werden

Entscheidend ist die Aussagekraft der Nachweise für den beantragten Nachteilsausgleich. Qualität ist wichtiger als Quantität.

Die Angaben aus Ihrem Antrag und den Nachweisen dienen nur dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung und dürfen nicht weitergegeben werden. Sie können überlegen welche Angaben notwendig sind und welche persönlichen Daten Sie schützen möchten. Hier gibt es die Möglichkeit Passagen unkenntlich zu machen.

Mögliche Nachweise

Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung

  1. Ärztliches oder therapeutisches Attest, Gutachten oder Bestätigung
  2. Stellungnahmen von approbierten psychologischen Psychotherapeut/innen
  3. Amtlicher Feststellungsbescheid des Grades der Behinderung
  4. Ausweis zum Grad der Behinderung, sofern durch ein Merkzeichen der Nachteil sehr deutlich ist und nicht ausgeführt werden muss
  5. Behandlungsberichte von Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten
  6. Sonstige fachliche Gutachten

Ergänzend können Bescheide über Nachteilsausgleiche in anderen Einrichtungen, zum Beispiel Ihrer Schule, beigefügt werden.

Schwangere, sich im Mutterschutz befindende, stillende Studentinnen oder Studierende mit Erziehungsaufgaben für minderjährige Kinder

  1. Ärztliche oder durch die Hebamme ausgestellte Bescheinigung des Geburtstermins
  2. Geburtsurkunde des Kindes
  3. Meldebestätigung
  4. Betreuungsvertrag / Kita oder Tagespflegestelle

Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen

  1. Pflegestufenbescheid
  2. Ärztliche Bestätigung zum Krankenstand
  3. Ärztliche Bestätigung über eine akute Erkrankung der zu pflegenden Angehörige