Zum Inhalt Zur Hauptnavigation Zur Kurznavigation

Prüfungen Informationen zum Prüfungsbetrieb

Durchführung der Kolloquien Geimpft - Genesen - Getestet

25.06.2021

Teilnahmevoraussetzung für Prüferinnen und Prüfer sowie für Studierende sind die „3 G's“ – geimpft, genesen oder getestet.

Diejenigen, die geimpft oder genesen sind, haben dies in geeigneter Weise am Tag der Prüfung vorzuweisen (zum Beispiel durch Vorlage des (digitalen) Impfpasses, einer ärztlichen Bescheinigung usw.).
 

Für das dritte „G“ (getestet) bitten wir folgendes Vorgehen zu beachten:

  • Prüferinnern und Prüfer haben die Möglichkeit, sich am Studienort zu testen, hier werden Selbsttests für Sie bereitgestellt. Bitte planen Sie die hierfür notwendige Zeit (mindestens 15 Minuten bis zum Erhalt des Ergebnisses) ein.
     
  • Studierende testen sich bitte vorab in einem Testzentrum oder einer Teststation ihrer Wahl und legen das Ergebnis entweder in digitaler oder ausgedruckter Form vor Antritt der Prüfung vor. Das Ergebnis darf nicht älter als 24 Stunden sein.
     
  • Sollte das Ergebnis positiv ausfallen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns, damit wir über das weitere Vorgehen entscheiden können. Suchen Sie bitte ohne unsere Freigabe nicht die Hochschule auf.
     
  • Wir empfehlen eine flächendeckende Testung auch für diejenigen, die bereits genesen oder geimpft sind, um eine umfangreiche Sicherheit herstellen zu können.

Schnelltests für den Prüfungsbetrieb Hinweise zur Selbsttestung

09.04.2021

Wie angekündigt, werden in der kommenden Woche an der HSPV NRW Schnelltests zur Eigenanwendung für die Klausuren und für die Präsenzprüfungen verfügbar sein. Alle Studierenden erhalten für jede Klausur einen Schnelltest zur Eigenanwendung. Diese Tests liegen am jeweils ersten Klausurtag des Hauptlaufs komplett, auch für die folgenden Klausuren, auf dem Platz bereit.

Die Möglichkeit der Selbsttestung ist für die Sicherheit während der Klausuren und Prüfungen ein Add-on und ergänzt das bestehende Konzept aus Abständen, Spuckschutzwänden und Hochleistungsluftfiltern.
Durch den Einsatz der Tests bietet sich im Fallmanagement die Möglichkeit, noch gezielter zu agieren. Bei Wiederholungs- und Nachzüglerklausuren gilt das Verfahren analog.

Ältere Meldungen

Wie im Corona-Newsletter vom 9. März 2021 angekündigt, liegt inzwischen eine Allgemeinverfügung des Prüfungsausschusses der HSPV NRW zur Aufhebung nicht bestandener Hauptläufe für die Klausuren in den Studienabschnitten S 1 bis S 4 (Fachbereich AV/R) sowie im Grundstudium, Hauptstudium 1 und Hauptstudium 2 (Fachbereich Polizei) vor. 

Die entsprechende Verfügung steht als Download auf den Seiten des Prüfungsamtes zur Verfügung:

Verfügung

Die HSPV NRW bleibt bis auf Weiteres, mindestens jedoch bis 14. Februar 2021, im bisherigen Online-Betrieb. Das bedeutet, der Studienbetrieb findet komplett in digitalen Formaten statt. 

Die anstehenden Klausuren werden unabhängig davon zu den aktuell vorgesehenen Terminen in Präsenz stattfinden. Dies gilt immer unter dem Vorbehalt, dass eine mögliche Änderung der Corona-Schutzverordnung die Durchführung nicht ausdrücklich untersagt.
Bezüglich der Hauptläufe der verschobenen Klausuren (S3 / HS1 / S1) bleibt es nach derzeitigem Stand bei dem bisher geplanten Zeitfenster. Aktuell wird allerdings geprüft, die Klausurtermine zu entzerren. Dadurch können sich bei den genauen Terminen noch kleine Verschiebungen von einigen Tagen ergeben.

Mündliche Prüfungen, die einen Erstversuch darstellen, werden während des reinen Online-Betriebs ausschließlich online durchgeführtMündliche Wiederholungsprüfungen sollen aufgrund des möglichen endgültigen Nichtbestehens der Bachelorprüfung weiterhin ausschließlich in Präsenz und nicht vor dem 1. Februar 2021 stattfinden. Ausnahmen sind nur bei Studierenden möglich, denen im Falle des wiederholten Nichtbestehens aufgrund der einschlägigen Jokerregelung noch ein zusätzlicher Wiederholungsversuch zur Verfügung stehen würde.

Link hinterlegtCoronabedingte Anpassungen des Prüfungsbetriebs: Hinweise zu den mündlichen Prüfungen in der Fachtheorie (bis einschließlich 31.01.2021).
Hinweise

Aufgrund der derzeitigen pandemiebedingten Einschränkungen hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses folgende Eilentscheidung getroffen:

Fachgespräche und Kolloquien sowie sonstige mündliche Vorträge (Seminare, Referate etc.) im Zeitraum von November 2020 bis Januar 2021 finden für alle Studiengänge der HSPV NRW grundsätzlich in Präsenz statt. Den Lehrenden soll jedoch die Möglichkeit einer Verlegung in Online-Formate gegeben werden. Dabei soll bei einer Prüfgruppe aus einem Kurs eine einheitliche Prüfungsdurchführung erfolgen (nur relevant für das Fachgespräch). Für die Online-Kurse des Fachbereichs AV/R werden alle mündlichen Prüfungen im Rahmen von Online-Formaten durchgeführt.

Diese Regelung gilt somit auch für die Kolloquien von Studierenden des Einstellungsjahrgangs 2017, die das Studium aufgrund fehlender Vorleistungen verlängern mussten.

Wiederholungstermine sind von einer Online-Regelung ausdrücklich ausgenommen. Diese finden weiterhin in Präsenz statt.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Schreiben.

Link hinterlegtInformationen zu verschobenen Prüfungsterminen und zur Häufung von Klausuren im Mai/ Juni 2020.
Informationen

Aufgrund der aktuellen Lage und der damit  verbundenen Verschiebung von Klausurterminen wird es im Mai und Juni 2020 ein geballtes Klausuraufkommen geben. Diesbezüglich möchte das Prüfungsamt auf einige Dinge hinweisen:


Bearbeitungsdauer

Anders als sonst üblich, kann es im Mai und Juni dazu kommen, dass die Bearbeitung von Prüfungsrücktritten mehrere Tage in Anspruch nehmen kann. Wir bitten dringend von Sachstandsanfragen abzusehen, da dies die für die Bearbeitung notwendigen Ressourcen anderweitig binden würde.

Für einen Nachweis der Übersendung archivieren Sie bitte Ihre gesendeten Nachrichten oder automatische Eingangsbestätigungen beziehungsweise Sendungsbelege (zum Beispiel Faxberichte, Beleg über Versendung eines Einschreibens).


Vorgehen im Rücktrittsfall

Um eine zügige Bearbeitung zu gewährleisten, beachten Sie bitte folgende Hinweise:


Krankmeldung beim Prüfungsamt

  • Unverzüglich (die Meldung muss noch am gleichen Tag erfolgen)
     
  • Schriftlich (Haidekamp 73, 45886 Gelsenkirchen), per E-Mail (pruefungsunfaehigkeit(at)hspv.nrw.de) oder per Fax (0209 / 1659-2399)
     
  • Bitte keine telefonischen Krankmeldungen beim Prüfungsamt


Nachweis

  • Qualifiziertes ärztliches Attest beziehungsweise Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (vgl. Hinweise zum Rücktritt auf der Homepage der HSPV NRW)
     
  • Glaubhaftmachung notwendig
     
  • Bloßer Hinweis des Arztes auf Prüfungsunfähigkeit reicht nicht aus (keine reine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)
     
  • Genaue Angaben zu Krankheitssymptomen notwendig
     
  • Auswirkung auf Leistungsfähigkeit beschreiben


Sollte das Prüfungsamt weitere Angaben oder Unterlagen benötigen, werden Sie per E-Mail an Ihre HSPV-Mail Adresse darüber informiert.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Postfach leer ist. Des Weiteren sollten Sie regelmäßig nachsehen, ob wichtige E-Mails seitens des Prüfungsamtes eingegangen sind.

Link hinterlegtInformationen zum Versand der Bachelorthesis über Roundcube.
Hinweis

Der Versand von Thesisarbeiten über den Roundcube-Server führt bei großen Datenmengen häufig zu Schwierigkeiten, da die maximale Nettogröße von Dateien bei etwa 20 MB liegt.
Aus diesem Grund bitten wir darum, Thesisarbeiten in 20 MB große Dateien zu teilen und mit mehreren E-Mails zu versenden.

Bitte kennzeichnen Sie Ihre Thesis im Betreff wie folgt:
Übersendung Thesis Name, Vorname  Teil 1 von X

Link hinterlegtInformationsschreiben des Präsidenten der HSPV NRW zr Abgabe der Bachelorarbeit in digitaler Form.
Informationen

In Ergänzung zu den bisherigen Schreiben teilt das Prüfungsamt der HSPV NRW mit, dass die bevorstehenden Bachelorarbeiten ausschließlich digital abzugeben sind. Eine Abgabe muss spätestens am letzten Tag der Bearbeitungszeit erfolgen.
 

  • Die Bachelorarbeit und alle Anlagen sind ausschließlich als PDF-Dokument einzureichen.
     
  • Verspätet eingehende Arbeiten werden nicht mehr berücksichtigt. Ausnahmen für lediglich geringe Fristüberschreitungen werden nicht gewährt.
     
  • Die Abgabe ist ausschließlich durch Zusendung von Ihrer HSPV-Mailadresse an entsprechend eingerichtete Mailadressen möglich.
     
  • Eine Übermittlung an die Gutachterin/den Gutachter ist für eine fristwahrende Abgabe nicht ausreichend.
     

Weitere Informationen sowie eine Übersicht der eingerichteten Mailadressen finden Sie in dem beigefügten Schreiben.

Link hinterlegtFür ein erfolgreiches Studium bedarf es guter Literatur. Sei es als Quellen für eine Hausarbeit, Wegweiser durch den Dschungel des öffentlichen Rechtes oder Ratgeber für Lehre und Beruf.

Doch auch ein Bestand von knapp 150.000 Printmedien reicht nicht immer aus, um den Durst nach Wissen zu stillen, meistens vor allem dann, wenn man gerade an einer wichtigen Hausarbeit oder einem Projekt sitzt.

Oder es kommt zu einem Szenario, wie es wohl jeder schon so oder so ähnlich einmal erlebt hat: es ist Freitagabend um 22 Uhr, die Hausarbeit ist am Montag fällig und man benötigt mit einem Mal dringend zusätzliche Literatur und Statistiken, doch alle Bibliotheken im Umkreis haben schon längst geschlossen.
Digitale Medien an der HSPV NRW
Link hinterlegtAbweichend von § 12 Abs. 6 Satz 2 Teil A Studienordnung-Bachelor ist die Abgabe der Haus- und Seminararbeiten neben der persönlichen oder postalischen Form ab sofort und vorübergehend auch in elektronischer Form gestattet. Zulässig sind hierbei aber ausschließlich Fassungen im pdf-Dateiformat. Hierbei sind alle Bestandteile der jeweiligen Arbeit einzureichen, die auch im Falle der Abgabe einer schriftlichen Fassung beizulegen sind, z. B. die Eigenständigkeitserklärung.

Studierende, die ihre Hausarbeit bereits ausgedruckt und persönlich abgegeben oder zur Post aufgegeben haben, werden um Nachreichung einer elektronischen Fassung gebeten. Ziel ist, dass die Lehrenden alle Hausarbeiten in elektronischer Form erhalten und sich deshalb nicht zwecks Abholung der schriftlichen Fassungen zum jeweiligen Studienort begeben müssen (...)
Abgabe Haus- und Seminararbeit

Fachbereiche Polizei und AV/R

Die Abgabe der Hausarbeiten in den Modulen GS 1 und HS 1.4 ist neben der persönlichen oder postalischen Form ab sofort und vorübergehend auch in elektronischer Form möglich. Zulässig sind hierbei ausschließlich Fassungen im PDF-Dateiformat.
Studierende, die ihre Hausarbeit bereits ausgedruckt und persönlich abgegeben oder per Post verschickt haben, werden um Nachreichung einer elektronischen Fassung gebeten.

Weitere Informationen und Hinweise hierzu können Sie den folgenden Dateien entnehmen:

  1. Digitale Medien an der HSPV NRW
  2. Abgabe Hausarbeit in elektronischer Form