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Abrechnung Antragsteller und Reisekostenstelle
Reisekosten
Reisekosten werden dem folgenden Personenkreis gewährt:
Der Reisekostenantrag ist vollständig auszufüllen und im Original einzureichen.
Die Kilometerangaben beziehen sich auf die Gesamtstrecke (Hin- und Rückweg). Bei der Mitnahme von Dienstgut ist eine zusätzliche Erläuterung erforderlich. Längere Fahrzeiten aufgrund von z.B. Sperrungen sind ebenfalls zu erläutern.
Lehrende im Nebenamt legen bitte den Stundennachweis oder den Nachweis zum Reisekostenantrag, der durch die jeweilige Abteilung/den jeweiligen Studienort ausgestellt wird, bei. Angehörige der HSPV NRW fügen die beantragte Dienstreisegenehmigung bei.
Reisekostenstelle
Die Sachbearbeitung prüft den eingegangenen Antrag auf Vollständigkeit der Angaben und Anlagen.
Unvollständige Anträge werden mit einem Stempel versehen, fehlende Angaben/Anlagen werden kenntlich gemacht und über die Hauspost an den Studienort gesandt.
Frist
Gemäß § 3 Abs. 8 erlischt der Anspruch auf Reisekosten, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten schriftlich oder elektronisch beantragt wird. Die Frist beginnt mit dem Tage nach Beendigung der Dienstreise oder des Dienstganges, in den Fällen des § 9 Abs. 2 mit Ablauf des Tages, an dem Die Dienstreise oder der Dienstgang beendet worden wäre. […] Mit Fristablauf erlischt der Anspruch auf RKV; diese kann somit bei einer Fristversäumnis grundsätzlich nicht mehr gewährt werden.
Eine Verlängerung der Frist ist mangels ausdrücklicher gesetzlicher Bestimmung nicht möglich; eine gleichwohl ausgesprochene Verlängerung wäre rechtswidrig und deshalb unwirksam (Anm. 46 zu § 3 Abs. 8 LRKG).
Ausschließlich das aktuelle Formular hat Gültigkeit und darf verwendet werden.
Alte Formulare können nicht berücksichtigt werden und gehen an den Antragssteller zurück.