Lehre
Fachbereich | Allgemeine Verwaltung / Rentenversicherung |
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Fachgruppe | Rechtswissenschaften |
Fächer | Beamtenrecht , Arbeits- und Dienstrecht |
Curriculum Vitae
Prof. Dr. Boris Hoffmann hat Rechtswissenschaften studiert und in einem beamtenrechtlichen Thema promoviert. Als Jurist war er zehn Jahre bei der Stadt Köln im Personalamt beschäftigt, die letzten Jahre in leitender Stellung. Im Rahmen seiner Tätigkeit hat er sich mit allen arbeits- und beamtenrechtlichen Themen befasst. Seit Januar 2011 lehrt und forscht er an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen in den Themengebieten Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst und Beamtenrecht. Prof. Hoffmann führt in diesem Zusammenhang bundesweit Fortbildungsveranstaltungen durch. Aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung sind seine Tätigkeiten von einer großen Praxisnähe geprägt. Seine Veröffentlichungen befassen sich mit aktuellen und praxisrelevanten Themen des Personalrechts. Er ist u. a. Autor folgender Werke: Gourmelon/Hoffmann, Stellenbesetzungs- und Auswahlverfahren treff- und rechtssicher gestalten, rehm Verlag; Mitautor in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, rehm Verlag; Mitautor in Fürst, Gesamtkommentar öffentliches Dienstrecht, Erich Schmidt Verlag; Mitautor in Sponer/Steinherr, Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, Gunkel/Hoffmann, Beamtenrecht in NRW, Verlag Bernhardt-Witten; Hoffmann, Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, rehm Verlag. |
Forschung
Projekte
- Rechtliche Implikationen beim Einsatz sozialer Roboter in Kommunalverwaltungen (01.09.2022-31.08.2023 ) Soziale Roboter und deren rasant zunehmenden technischen Funktionalitäten eröffnen neue Chancen der Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Der erfolgreiche Einsatz von sozialen Robotern setzt einen erheblichen organisationalen Wandel in den Kommunalverwaltungen voraus. Damit der organisationale Wandel gelingt, sind die Interessen, Einstellungen und Befürchtungen der Mitarbeitenden und weiterer innerbehördlicher Stakeholder zu berücksichtigen. Zudem sind auch dienstrechtliche Fragestellungen zu identifizieren, zu klären sowie erste Hinweise zu deren Bewertung zu geben.
- Neue Entwicklungen und Ansätze in Bereich der Eignungsdiagnostik und der Rechtsprechung im Hinblick auf die treff- und rechtssichere Gestaltung von Auswahlverfahren (01.09.2021-31.08.2022 ) Ziel des Forschungsprojekts ist es, dass die Praktikerinnen und Praktiker in den Landesbehörden und Kommunalverwaltungen über Leitlinien, Ausführungen und Erläuterungen verfügen, die es ihnen erleichtern Auswahlverfahren treffsicher, ordnungsgemäß, rechtssicher und effizient zu gestalten.
- Dienstliche Beurteilungen aus Sicht der Praxis (01.09.2020-31.08.2021 ) Dienstliche Beurteilungen sind ein wesentliches Führungsinstrument im öffentlichen Sektor. Sie haben durch die Rechtsprechung eine herausragende Bedeutung bei Beförderungsentscheidungen oder Stellenbesetzungsverfahren erlangt. Mit dienstlichen Beurteilungen soll u.a. die Leistung von Beschäftigten bewertet als auch Fähigkeiten und andere Eignungsmerkmale erfasst werden. Vielfältige rechtliche Vorgaben regeln die Gestaltung von Beurteilungssystemen als auch die Durchführung einzelner Beurteilungen. Mit dem Forschungsprojekt werden folgende Ziele verfolgt: Klärung aktueller rechtlicher…
- Entwicklung von Leitlinien für die Entwicklung von Personalentwicklungskonzepten (01.09.2017-31.08.2019 ) Problemstellung Mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz hat der nordrhein-westfälische Gesetzgeber der Personalentwicklung eine besondere Bedeutung zukommen lassen. So findet sich erstmalig im Landesbeamtengesetz der Begriff „Personalentwicklung“ (Schrapper & Günther, 2017, S. 18). Zudem wird Personalentwicklung zur Aufgabe dienstvorgesetzter Stellen. Gemäß § 42, Abs. 1, Satz 1 LBG NRW fördert und entwickelt der Dienstherr die Eignung, Leis-tung und Befähigung der Beamtinnen und Beamten auf der Grundlage von Personalentwick-lungskonzepten. Die dienstvorgesetzte Stelle ist dabei…
- Stellenbesetzungsverfahren im öffentlichen Sektor (01.09.2016-31.08.2017 ) Ziel ist es, für die Arbeitgeber des öffentlichen Sektors eine Informationsquelle zu schaffen, mit der sich die für die Personalauswahl zuständigen Mitarbeiterinnen in einfacher Weise über aktuelle juristische, betriebswirtschaftliche und eignungsdiagnostische Aspekte von Stellenbesetzungsverfahren informieren können. Dabei sollen für Problemfälle, die sich aus den Anforderungen der unterschiedlichen Fachdisziplinen ergeben, praxisgerechte Lösungshinweise erarbeitet werden.
- Informationen zu Produktportfolio-Entscheidungen der FHöV NRW (IPE) (01.09.2014-31.08.2015 ) Aufgabe des Projekts IPE ist es, für die Gremien der FHöV NRW Informationen zu erheben, die für Entscheidungen über Studien- oder Weiterbildungsangebote bedeutsam sein können.
- Kommentierung beamtenrechtlicher Vorschriften (01.09.2013-30.08.2016 ) Im Rahmen eines Forschungsvorhabens beabsichtigt Herr Dr. Hoffmann in der Reihe Cockpit Beamtenrecht seine Kommentierung zum Beamtenstatusgesetz auszubauen und jeweils eine Kommentierung der Laufbahnverordnung NRW und des nordrheinwestfälischen Besoldungsrechts zu konzipieren und auszuarbeiten.
- LPVG NRW: Problematik des Mitbestimmungsrechts (01.12.2011-30.11.2012 ) Aufgrund der Aktualität des Gesetzes sind hierzu bisher keine Gerichtsentscheidungen bekannt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 24.05.1995 über das schleswig-holtsteinische Mitbestimmungsgesetz entschieden. Das Gericht hat diesbezüglich festgestellt, dass bestimmte Regelungen des Gesetzes mit dem Grundgesetz nicht in Einklang zu bringen sind. Ob die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts auf das Landespersonalvertretungsgesetz NRW übertragen werden kann, ist strittig. Dies wird zu prüfen sein.