Senat der HSPV NRW Übersicht

Aufgaben

Die Aufgaben des Senats sind im Gesetz über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen (Fachhochschulgesetz öffentlicher Dienst - FHGöD) geregelt.

Diese betreffen im Wesentlichen:

  • Grundsatzentscheidungen
  • Beschlussfassungen über Satzungen und Ordnungen der Fachhochschule
  • Beschlussfassung über Vorschläge für die Berufung von Professorinnen und Professoren
  • Mitwirkung bei der Bestellung der Präsidentin/des Präsidenten der Fachhochschule und der (hauptamtlichen) Dozentinnen und Dozenten

Zusammensetzung

Der Senat setzt sich zusammen aus:

  1. Der Präsidentin oder dem Präsidenten der Hochschule als Vorsitzende beziehungsweise Vorsitzender oder im Falle ihrer oder seiner Verhinderung ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter
  2. 15 Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie Dozentinnen und Dozenten
  3. Acht Vertreterinnen oder Vertreter der Studierenden
  4. Zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 FHGöD NRW)
  5. Die Gleichstellungsbeauftragte mit Antrags- und Rederecht
  6. Zwei von den kommunalen Spitzenverbänden zu bestimmende Mitglieder
  7. Ein von den Versicherungsträgern, deren Beamtinnen und Beamte an der HSPV NRW ausgebildet werden, gemeinsam zu bestimmendes Mitglied
  8. Mit beratender Stimme je ein von den Spitzenorganisationen der zuständigen Gewerkschaften und Berufsverbänden (§ 106 Abs. 4 Satz 1 Landesbeamtengesetz) zu bestimmendes Mitglied
  9. Mit beratender Stimme ein vom Innenministerium Nordrhein-Westfalen zu bestimmendes Mitglied

Ferner gehören die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, die Stellvertretung der Leiterin oder des Leiters und die Fachbereichssprecherinnen und Fachbereichssprecher dem Senat mit beratender Stimme an - soweit sie nicht stimmberechtigtes Mitglied gemäß Ziffer 1 bis 6 sind.

Aktuelle Zusammensetzung