Familiengerechte Hochschule Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Einleitung
Der HSPV NRW ist es ein wichtiges Anliegen, allen Mitarbeiter/innen durch ein entsprechendes Angebot geeigneter Maßnahmen, die Vereinbarkeit von Familie und beruflichen Herausforderungen zu erleichtern.
Die Personalentwicklung hat in Zusammenwirken mit den Gleichstellungsbeauftragten bereits zahlreiche Initiativen umgesetzt, die dieses Ziel nachhaltig verfolgen. Es ist in diesem Zusammenhang auch beabsichtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um als „Familiengerechte Hochschule“ zertifiziert zu werden. Familiengerechte Aufgaben wurden in das Dezernat 21.3 integriert, sodass der Gedanke der Vereinbarkeit von Familie und Beruf fester Bestandteil unserer Organisation ist.
Rechtliche Bestimmungen
Die Inanspruchnahme von Urlaub aus familiären Gründen, sogenannte Familienpflegezeiten sowie die Ausübung der Beschäftigung in Teilzeit beruhen auf gesetzlichen Bestimmungen. Hierzu sei auf § 8 Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie auf die Regelungen der §§ 64 und 67 des Landesbeamtengesetzes (LBG NRW) verwiesen. Für Tarifbeschäftigte gilt § 11 TV-L entsprechend. Nach den Bestimmungen der §§ 63 Abs. 1, 64 LBG NRW können Beamtinnen und Beamte ein sogenanntes Sabbatical beantragen. Sabbatjahrmodelle werden in § 6 Abs. 2 des TV-L ausdrücklich erwähnt. Beamtinnen und Beamten kann ein Sabbatical über eine Teilzeitregelung ermöglicht werden, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Für Tarifbeschäftigte kann ein Langzeitkonto in Kombination mit befristeter Teilzeitarbeit zur Ermöglichung eines Sabbaticals eingerichtet werden.
Flexible Arbeitszeiten
Neben geltenden gesetzlichen Bestimmungen, die sich für Beamte und Beamtinnen aus der Arbeitszeitverordnung (AZVO) und für Tarifbeschäftigte aus dem TV-L ergeben, sowie neben arbeitsvertraglichen Vereinbarungen im Einzelfall, gelten die bestehenden, folgend genannten Dienstvereinbarungen. Für die Beamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten der Verwaltung gelten die Bestimmungen aus der Dienstvereinbarung über die Flexible Arbeitszeit - Allgemeiner Teil (DV-FLAZ-Allg). Konkrete Regelungen für Mitarbeiter/innen der Abteilungen und Studienorte trifft die Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit und Öffnungszeiten an den Abteilungen und Studienorten (DV-FLAZ-Abt.) vom 01.01.2019 und für Mitarbeiter/innen der Zentralverwaltung die Dienstvereinbarung über die Flexible Arbeitszeit an der Zentralverwaltung (DV-FLAZ-Z) vom 17.07.2017. Die Dienstvereinbarungen werden in der Regel angepasst, sofern Entwicklungen der HSPV NRW dies erfordern und die bestehenden Regelungen den aktuellen Bedürfnissen nicht mehr entsprechen.
Mobile Arbeit
Die aktuell geltende Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten an der HSPV NRW“ (DV-Mobiles Arbeiten HSPV NRW ) beschreibt die Grundlagen und legt die Kriterien für eine Teilnahme an der mobilen Arbeit in ihrer jeweiligen Ausgestaltung als „mobile Arbeit fest“ oder „flexibel“ fest. Während durch das mobile Arbeiten fest, regelmäßige, festgelegte mobile Tage vereinbart werden, kann Mitarbeiter/innen im Bedarfsfall und in Abstimmung mit den jeweiligen Vorgesetzten mobiles Arbeiten durch die mobile Arbeit flexibel kurzfristig und je nach dienstlichen Erfordernissen ermöglicht werden.
Betreuungskosten bei Fortbildungen
Mitarbeiter/innen die an Fortbildungen nur durch die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuung für Kinder unter 12 Jahren oder nur durch eine Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen teilnehmen können, haben nach § 11 Abs. 3 S. 2 des Landesgleichstellungsgesetztes (LGG) die Möglichkeit, die Erstattung von Betreuungskosten zu beantragen. Dies ist der Fall, wenn die Betreuung nicht durch eine der Familie zugehörige Person sichergestellt werden kann und bei Kindern eine reguläre Betreuung (Kindergarten, Kindertagesstätte, Tagesmutter, Schule etc.) nicht möglich ist. D.h. eine Betreuung ist in den Zeiten nicht notwendig, in denen sich Kinder in den genannten Einrichtungen aufhalten und in den Zeiten, die in die für diesen Tag vereinbarte Arbeitszeit fallen. Das Betreuungspersonal muss von den Teilnehmenden der Fortbildung selbst bestellt werden. Die Kostenbeantragung muss bei der Anmeldung zur Fortbildung bei der Fortbildungsstelle eingehen. Die nachgewiesenen Kosten für die notwendige Tages- oder Nachtbetreuung (ohne Verpflegungskosten) können bis zu einem Betrag von 8,-€ je Stunde, höchstens jedoch 64,- € täglich, erstattet werden. Die HSPV NRW hat in dem vergangenen Jahr erstmalig Mitarbeiter/innen, die aufgrund einer fehlenden Kinderbetreuung nicht an internen Veranstaltungen hätten teilnehmen können, eine Kinderbetreuung in der Dienststelle während dieser Zeit angeboten. Dies betraf zunächst Dozentenkonferenzen, Personalversammlungen sowie die Frauenvollversammlung. Eine Erweiterung des aktuellen Rahmenvertrages um eine Kinderbetreuung während interner Veranstaltungen soll dieses Angebot ausweiten.
Eltern-Kind-Büro

In der Zentrale der HSPV NRW steht den erziehungs- und sorgeberechtigten Mitarbeiter/innen ein Eltern-Kind-Büro zur Verfügung und soll kurzfristige Kinder-Betreuungsnotfälle abdecken, dies sind in der Regel Situationen, wenn die reguläre Betreuung ausfällt. Die Nutzungsordnung legt hierfür wichtige Verhaltensregeln fest.
Das Liegenschaftskonzept sieht auch an den Abteilungen diese Möglichkeit vor. Die weitere Entwicklung und Stärkung hin zu einer familiengerechten Hochschule macht es erforderlich, dieses Angebot auf die Abteilungen auszuweiten.
Mindestens wird eine Ausstattung der Abteilungen und Studienorte mit Spielecontainern/ Spielschränken erfolgen, die Mitarbeiterkindern zur Verfügung stehen, wenn diese auch hier im Betreuungsnotfall mit zur Dienststelle gebracht werden müssen.
Beratungsleistungen
Durch bestehende Rahmenverträge zwischen der HSPV NRW und Beraterfirmen stehen allen Beschäftigten der HSPV NRW kostenlose Unterstützungs- und Beratungsleistungen rund um das Thema Pflege von Angehörigen sowie Kinderbetreuung zu Verfügung. Über die Internetseite der HSPV NRW ist eine Kontaktaufnahme zu den Kooperationspartnern jederzeit möglich. Das Dezernat 21.2 steht als Ansprechpartner für die Beraterfirmen und selbstverständlich auch allen Beschäftigten für Rückfragen zu Möglichkeiten der Kontaktaufnahme zur Verfügung.
audit familiengerechte hochschule
Im Jahr 2021 haben wir erstmals erfolgreich am „audit familiengerechte hochschule" der berufundfamilie Service GmbH teilgenommen und sind seither offiziell als familiengerechte Hochschule zertifiziert.
Diese Auszeichnung bestätigt unser Engagement, eine Arbeits- und Studienumgebung zu schaffen, die die Vereinbarkeit von Beruf, Studium und Familie fördert.
Nach der ersten Zertifizierung im Jahr 2021 stellte sich die HSPV NRW 2024 erfolgreich dem Re-Auditierungsprozess, in dem der Status quo der bereits vorhandenen familien- und lebensphasenbewussten Maßnahmen überprüft wurde und eine Vertiefung der Institutionalisierung der Vereinbarkeitspolitik und Kultur stattfand. Das Zertifikat ist erneut drei Jahre gültig, bis Dezember 2027.